Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade intensiv mit der Renditeoptimierung beim neuen Altersvorsorgedepot 2027 und habe eine grundsätzliche Frage zur Besteuerung der Auszahlungsphase, die ich in den bisherigen Threads nicht befriedigend beantwortet gefunden habe.
Wenn ich jetzt ab 2027 regelmäßig in mein Depot einzahle und die staatliche Förderung erhalte – wie wird das dann im Alter besteuert? Zählt die gesamte Auszahlung (Einzahlungen + Gewinne + Förderung) als Einkommen? Oder gibt es da Differenzierungen?
Mich interessiert speziell: Wird die staatliche Förderung selbst als steuerpflichtiges Einkommen behandelt, oder nur die Erträge? Und wenn ich eine ETF-basierte Strategie mit Rohstoff-Beimischungen fahre – werden Kursgewinne und Dividenden im Alter anders besteuert als die ursprüngliche Förderung?
Ich plane längerfristig mit diesem Depot und möchte die echte Nettorendite realistisch kalkulieren. Gibt es da schon konkrete Aussagen zum Alterseinkünftegesetz oder ist das noch offen?
Danke für sachliche Einschätzungen.
Hast du dazu schon die aktuellen Entwurfsfassungen zum Reform-Gesetz durchgesehen? Das Problem ist, dass viele Details noch nicht 100% klar sind, weil die konkrete Umsetzung ja erst 2027 startet. Was ich bisher verstanden habe: Die Systematik ähnelt eher einer kapitalgedeckten Betriebsrente als einer Riester-Rente – also umlagefinanzierungsnah. Bei den Kursgewinnen innerhalb des Depots: Solange die ETFs im Depot bleiben, wird da nicht zwischendurch besteuert (das ist ja der große Vorteil gegenüber privaten Depots). Erst bei Auszahlung wird's relevant. Aber ob Kursgewinne und Förderung unterschiedliche Steuersätze haben könnten – da bin ich mir ehrlich unsicher. Das wäre ne gute Frage direkt an die Zentralstelle für Altersvorsorge, oder?
Gute Frage, Matthias. Das ist tatsächlich ein zentraler Punkt für die Renditeplanung. Nach den bisherigen Informationen zum Altersvorsorgereformgesetz wird die Auszahlung aus dem Depot in der Rentenphase mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – ähnlich wie bei einer privaten Rente. Die entscheidende Besonderheit gegenüber Riester ist aber, dass hier nicht mehr die alte Ertragsanteilsbesteuerung greift. Sprich: Nicht nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig, sondern praktisch die gesamte Auszahlung unterliegt der Einkommensteuer. Das solltest du bei deinem ETF-Renditemodell einkalkulieren. Die Förderung selbst wird nicht extra besteuert – sie ist ja Teil des Guthabens und wird mit der Gesamtauszahlung versteuert.
Matthias, bei meinen Überlegungen zu den Broker-Vergleichen bin ich auch auf diese Frage gestoßen. Kurz gesagt: Das Finanzamt wird die Auszahlungen wohl als reguläres Renteneinkommen behandeln, mit deinem Grenzsteuersatz besteuert. Die gute Nachricht ist aber, dass du während der Sparphase (bis zur Rente) Steuervorteil durch die Förderung hast, und das Geld steuerfrei im Depot wächst. Das ist deutlich besser als Sparen ohne Förderung. Für die langfristige Planung: Einfach mit einem realistischen Steuersatz in deinem Rentenalter rechnen und nicht zu optimistisch sein – dann liegt man meist richtig.