Förderung im Alter ...
 
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Förderung im Alter versteuert – wer zahlt da eigentlich Steuern?

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Petra-Meier
Beiträge: 26
Themenstarter
(@petra-meier)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#65]

Hallo zusammen,

ice habe eine grundsätzliche Frage zur Besteuerung der Förderung, die mich aus meiner langjährigen Tätigkeit im Finanzbereich heraus einfach nicht loslässt: Wenn ich ab 2027 regelmäßig Grundzulagen und ggf. Kinderzulagen erhalte – werden diese beim späteren Renteneintritt als Einkommen besteuert? Oder ist die Förderung steuerfrei?

Ich habe verschiedene Aussagen gelesen, bin mir aber unsicher, ob die Zulagen selbst als "Einkommen" im Alter zählen oder ob nur die Erträge darauf besteuert werden. Auch interessiert mich: Macht es einen Unterschied, ob ich die Förderung in einen ETF-Sparplan oder in ein Garantieprodukt fließen lasse?

Und noch eine praktische Frage: Wenn ich mit 67 in Rente gehe und dann monatlich 1500€ aus meinem Altersvorsorgedepot entnehme – wie wird das bei der Einkommensteuer berücksichtigt? Zählt das voll zur Einkünfte oder gibt es da auch wieder besondere Regeln?

Freue mich auf fundierte Einschätzungen, gerne auch kritische Punkte, die ich bei meinem Anbietervergleich beachten sollte.


4 Antworten
Klaus-Hartmann
Beiträge: 30
(@klaus-hartmann)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ausgezeichnete Frage, Petra. Hier die Kernpunkte aus meinem Verständnis der AltZertG-Regelungen: Zulagen unterliegen bei Auszahlung keiner Einkommensteuer – sie sind Transfers, keine Einkünfte. Die Erträge auf dem gesamten Depot (einschließlich auf den Zulagen) sind aber steuerpflicht.ig gemäß § 2 Abs. 1 EStG. Wichtig: Das Altersvorsorgedepot nutzt die sogenannte "Einkünftevereinnahmesystematik" – nicht das Halbeinkunftsverfahren wie die Riester. Das bedeutet: volle Besteuerung der Erträge zu deinem persönlichen Steuersatz. Meine Empfehlung an dich: Lass dich vom Anbieter schon jetzt eine detaillierte Kostenaufstellung geben, die auch explizit die Besteuerungslogik erklärt. Beim Sparplan-Vergleich berücksichtige ich das ebenfalls als kritischen Faktor.


Antwort
VorsorgeFuchs28
Beiträge: 40
(@vorsorgefuchs28)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Die Frage beschäftigt mich auch – bin ja erst 28 und denke da vielleicht zu früh drüber, aber lieber informiert als überrascht. Soweit ich das verstanden habe, ist es ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente: Die Förderung selbst zählt nicht als steuerpflichtiges Einkommen, aber die Erträge darauf eben doch. In deinem Beispiel mit 1500€ wäre das ein Teil, der besteuert wird, ein Teil nicht. Aber die genaue Berechnung – das müsste man dann mit einem Steuerberater klären, oder? Schreibst du da vielleicht noch was für Dummies?


Antwort
Matthias K.
Beiträge: 2
(@matthias-krueger)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Nach meiner Familienplanung interessiert mich das auch sehr genau. Ich verstehe es so: Die Zulagen sind steuerfrei – egal ob Grund- oder Kinderzulagen. Wenn ich dann später mit 67 meine 1500€ monatlich abhebe, wird nur der Ertragsteil besteuert. Wenn z.B. von den 1500€ 1000€ aus meinen eingezahlten Beiträgen stammen und die Zulagen waren + 500€ Gewinn, dann zählen für die Steuer nur die 500€. Das ist zumindest mein Verständnis aus dem Gesetzestext. Hast du da andere Infos gefunden?


Antwort
Nadine K.
Beiträge: 40
(@nadine_1985)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Liebe Petra, danke für diese wichtige Frage! Soweit ich das verstanden habe, werden die Zulagen selbst nicht separat versteuert – sie sind ein Geschenk des Staates. Besteuert wird aber beim Altersvorsorgedepot die Auszahlungsphase nach dem Besteuerungsprinzip: Nur die Erträge (Kurssteigerungen, Dividenden) unterliegen dann der Einkünfte-Besteuerung, nicht die eingezahlten Beiträge und nicht die Zulagen. Das ist ja ein großer Vorteil gegenüber dem privaten Depot. Ob ETF oder Garantieprodukt – das sollte keinen Unterschied machen. Wichtig ist nur: Genaue Dokumentation, welcher Teil der Auszahlung Beitrag, welcher Teil Ertrag ist.


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