Hi zusammen, ich bin seit etwa 2 Jahren mit ETF-Sparplänen unterwegs und bereite mich jetzt aktiv auf das Altersvorsorgedepot 2027 vor. Dabei bin ich auf eine grundsätzliche Frage gestoßen, die ich nicht wirklich befriedigend beantwortet bekomme: Wer ist denn eigentlich förderungsberechtigt?
Ich verstehe, dass es um natürliche Personen geht, die in Deutschland steuerpflichtig sind – aber wo genau sind die Grenzen? Zählen Freiberufler dazu, oder nur Angestellte und Selbstständige? Was ist mit Studierenden, die nebenbei arbeiten? Und wie sieht es aus, wenn man den Job wechselt oder für eine Zeit arbeitslos ist?
Vor allem interessiert mich: Gibt es Einkommensgrenzen für die Förderung? Das neue System soll ja transparenter sein als Riester – aber bei der Grundfrage, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, bleibe ich bisher hängen. Hat jemand ein gutes Verständnis dafür entwickelt oder kann auf konkrete Stellen im AltZertG verweisen?
Danke schon mal!
Gute Frage, Marcus. Das ist tatsächlich die Basis für alles Weitere. Aus meiner Beschäftigung mit dem neuen System und dem Vergleich zu Riester: Förderungsberechtigt sind natürliche Personen, die unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind. Das umfasst Angestellte, Selbstständige und auch Freiberufler – keine Einkommensgrenzen nach unten.
Bei Arbeitslosen: Während ALG I bist du weiterhin berechtigt, die Förderung kommt dann vom Staat. Bei ALG II wird es kompliziert – da müsste man individuell prüfen. Studierende sind berechtigt, wenn sie nebenher arbeiten und die Voraussetzungen erfüllen.
Das Entscheidende ist die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht das Einkommen selbst. Das ist tatsächlich transparenter als bei Riester.
Aus meiner Perspektive als Frührentner ist die Förderberechtigung für Erwerbstätige die eine Sache – aber ich frage mich: Was passiert mit der bereits erhaltenen Förderung in der Auszahlungsphase? Wenn ich vorher noch als Freiberufler tätig war und jetzt Rente beziehe – wird das nachgelagert besteuert, auch die Förderanteile?
Ich bin noch zu neu im Thema, um dir da wirklich weiterzuhelfen. Aber deine Frage ist genau das, was ich auch gerade versuche zu verstehen – die AltZertG-Regelungen sind für mich noch ziemlich kompliziert. Würde mich selbst auf Antworten freuen!
Ich bin da skeptisch, ob "transparent" das richtige Wort ist – gerade bei Freiberuflern und Selbstständigen wird es knifflig. Beispiel: Ein Freiberufler, der seinen Gewinn unter 10.000€ hat – ist er genauso förderungsberechtigt wie ein Angestellter mit 60.000€? Formal ja, aber praktisch? Da würde ich auf Nummer sicher gehen und die konkrete Passage im AltZertG nachschlagen, nicht auf Aussagen verlassen. Zu viele haben sich bei Riester geirrt.