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Schädliche Verwendung: Wann genau greifen die Rückforderungsregeln?

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Marcus W.
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Themenstarter
(@marcus_198983)
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Beigetreten: Vor 2 Monaten
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Hallo zusammen,

ich beschäftige mich jetzt intensiver mit den Regeln zum Altersvorsorgedepot und habe eine konkrete Frage zur "schädlichen Verwendung". Ich habe in den letzten 5 Jahren gute Erfahrungen mit meinem ETF-Sparplan gemacht und freue mich auf 2027. Aber mich irritiert etwas:

Wenn ich verstanden habe, muss das Geld im AVD bis zur Rente bleiben. Bei schädlicher Verwendung drohen Rückforderungen. Aber: Wann genau zieht das Finanzamt nach? Geht es um den Zeitpunkt der Entnahme selbst oder um die Art der Verwendung? Wenn ich z.B. einen Kurs belege oder eine private Reise mache und das Geld dafür entnehme – ist das sofort problematisch, oder nur wenn es nachgewiesen werden kann?

Und noch wichtiger: Wie hoch sind die Rückforderungsfolgen wirklich? Verliere ich nur die Förderung oder auch die Erträge? Unterscheidet sich das je nachdem ob ich in meinem ersten Jahr oder später entnehme?

Suche hier aus praktischer Sicht nach echten Beispielen, nicht nur der Theorie. Danke!


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