Hallo zusammen,
ich plane ja schon länger meine Frühstartstrategie für die Rente mit 60 durch – und da ist mir jetzt eine Frage gekommen, die ich bisher übersehen habe: Kann ich für meine Nichten und Neffen bereits 2027 ein Altersvorsorgedepot eröffnen lassen und mit kleinen regelmäßigen Beträgen starten?
Meine Überlegung: Je früher man anfängt, desto mehr Zeit für Zinseszins und Renditen. Bei der alten Riester-Rente war das mit Kinder ganz kompliziert – die Zulage, die Verwaltung, die Gebühren. Mit dem neuen Depot könnte ich meinen Verwandten einen echten Vorsprung geben.
Aber jetzt die konkrete Frage: Gelten beim Altersvorsorgedepot 2027 für Minderjährige dieselben Produktregeln wie für Erwachsene? Darf ich da genauso ETFs und Fonds wählen oder gibt es Einschränkungen? Und wie läuft das mit der Depotbetreuung, wenn sie noch keine 18 sind – braucht man da Erziehungsberechtigte als Bevollmächtigte?
Freue mich auf eure Erfahrungen und Tipps!
Grüße,
Matthias
Ja, die Produktregeln sind gleich. Aber wichtig: Vergleiche die Gebührenstruktur für Minderjährigenkonten explizit, manche Anbieter werden da vielleicht unterschiedliche Modelle fahren. Und prüf genau, ob der Kostendeckel von 1,2% auch beim Beratungsfall mit Bevollmächtigtem greift – oder ob da versteckte Zusatzgebühren anfallen. Das habe ich bei anderen Produkten schon erlebt.
Das ist interessant aus Compliance-Sicht. Soweit ich das analysiert habe, gelten die Produktregeln für Minderjährige formal identisch – es gibt keine speziellen Beschränkungen bei ETFs oder Fonds. Aber: Die rechtliche Abwicklung ist der kritische Punkt. Die meisten Anbieter werden 2027 Standardvorlagen für elternliche Depotführung haben, aber du solltest prüfen, ob die Gebührenstruktur dabei gleich bleibt. Theoretisch könnte es hier kleine Unterschiede bei der Kostenberechnungen geben. Hast du schon gecheckt, welche Anbieter das konkret anbieten werden?