Hi zusammen, ich bin gerade dabei, mich auf 2027 vorzubereiten und möchte mit dem neuen Altersvorsorgedepot endlich systematisch fürs Alter sparen. Besonders interessiert mich dabei auch, wie ich in Immobilien-ETFs investieren kann.
Aber jetzt eine konkrete Frage, die mich unsicher macht: Wenn ich während der Sparphase vor 67 zu einer Teilauszahlung gezwungen bin – sagen wir, wegen eines Notfalls oder weil ich mal eine größere Anschaffung machen muss – wie funktioniert das mit der staatlichen Förderung? Verfalle ich dann komplett auf die Grundzulage, die ich bis dahin bekommen habe? Oder wird die Förderung nur auf den ausgezahlten Betrag reduziert?
Ich habe gelesen, dass es da Unterschiede zwischen vollständiger Kündigung und Teilauszahlung geben soll. Aber wann genau greift welche Regel? Und wie ist das mit dem Berufseinsteigerbonus – geht der auch verloren, wenn ich was rausholen muss?
Wäre super, wenn mir jemand die Grundlagen erklären könnte, bevor ich 2027 starten.
Das ist genau die Art von Regelwerk, das mich beim ganzen neuen Depot skeptisch macht. Beim alten Riester-System war das schon eine Zumutung – und ich befürchte, dass die neuen Regeln ähnlich kompliziert werden. Bevor du dich da abhängig machst, solltest du prüfen, ob nicht klassisches Tagesgeld für Notfälle besser passt. Mit einer Teilauszahlung spielst du mit deiner Förderung rum.
Gute Frage, das ist tatsächlich wichtig zu verstehen. Bei einer Teilauszahlung während der Sparphase (also vor 67) wird deine Förderung differenziert behandelt: Du verlierst nicht automatisch alles, aber die gezahlten Zulagen werden anteilig auf Basis deiner ausgezahlten Anteile berechnet und rückgängig gemacht. Das heißt, auf den Betrag, den du rausholt, gibt es rückwirkend keine Förderung mehr. Der Berufseinsteigerbonus ist da tückischer – hier solltest du die genaue Frist checken, in der der Bonus geschützt ist. Mein Tipp: Lies dazu die Regelungen zur Depotübertragung – da stehen auch die Förderlogiken drin.