Guten Tag zusammen,
als Pensionär beschäftige ich mich intensiv mit den Rahmenbedingungen des neuen Altersvorsorgedepots ab 2027. Eine Frage treibt mich um, die ich in den bisherigen Diskussionen noch nicht befriedigend geklärt sehe:
Ich habe verstanden, dass es beim AVD 2027 einen Mindesteigenbeitrag gibt, um überhaupt Anspruch auf die Grundzulage zu bekommen. Aber wie ist das konkret definiert? Muss ich monatlich einen bestimmten Betrag selbst einzahlen, oder zählen auch Einmalzahlungen dazu?
Mich interessiert vor allem: Bei welcher Eigenbeitragshöhe amortisiert sich die ganze Verwaltung und Gebührenstruktur überhaupt? Gibt es da eine Schwelle, unter der ich faktisch draufzahle – trotz Förderung?
Ich plane, einen Teil meines Vermögens langfristig auch in Rohstoffe und breitere Anlageklassen zu diversifizieren. Das AVD 2027 soll da nur ein Baustein sein. Daher ist es für meine Gesamtstrategie wichtig zu wissen, wie das mit den Mindesteigenbeiträgen und den steuerlichen Effekten zusammenhängt.
Freue mich auf sachliche Erfahrungen und auf die Perspektive von denjenigen, die sich mit den Förderdetails bereits intensiver auseinandergesetzt haben.
Viele Grüße,
Dieter M.