Hallo zusammen,
ich beschäftige mich jetzt seit ein paar Monaten mit dem neuen Altersvorsorgedepot und bin eigentlich begeistert von den Möglichkeiten – vor allem wegen der Kinderzulage, die bei uns als Familie mit zwei Kids echt einen Unterschied macht. Aber jetzt habe ich eine Frage, die mir niemand so richtig beantworten konnte:
Wer hat denn überhaupt Anspruch auf die Grundzulage? Ich bin berufstätig, mein Partner verdient ganz okay, aber ich frage mich: Gibt es da Einkommensgrenzen? Oder Alterssgrenzen? Ist es ein Problem, wenn man erst später anfängt – sagen wir, mit 40 oder 45 Jahren?
Und noch was: Ein Freund von mir ist gerade in Elternzeit. Hat der auch Anspruch, oder ist der raus aus der Förderung, solange er nicht arbeitet?
Ich würde gerne verstehen, wo da die klaren Grenzen sind, bevor wir im Januar starten. Gibt es da offizielle Regelungen, die ihr schon gefunden habt?
Danke für eure Erfahrungen!
Wolfgang
Wolfgang, mich würde noch interessieren, wie das mit den Effektivkosten aussieht, wenn man relativ spät anfängt. Ich meine: Die Grundzulage ist nett, aber mit 45 Jahren hast du statistisch gesehen weniger Aufzinsungszeit. Hast du schon durchgerechnet, ab wann die Förderung die höheren Verwaltungskosten beim AVD ausgleicht?
Ich habe bei meiner Analyse festgestellt, dass es bei einigen Anbietern da massive Unterschiede gibt. Wenn du mit älteren Jahrgängen startest, solltest du besonders auf die Kostenstrukturen achten – da wirkt sich jeder Basispunkt aus. Mein bisheriger Thread zu internationalen ETFs hat mir dabei geholfen, die langfristige Perspektive besser zu verstehen.
Marco
Hallo Wolfgang,
da kann ich dir relativ präzise antworten, weil ich mich mit der ZfA-Antragstellung schon lange beschäftige. Die Grundzulage ist wirklich einsteigerfreundlich: Es gibt keine Einkommensobergrenzen und keine Altersobergrenzen bei Antragstellung.
Wichtig ist nur: Du musst Erwerbstätiger sein und Beiträge einzahlen. Bei Elternzeit ist das tatsächlich eine Grauzone – technisch unterbricht die Zeit die Versicherungspflicht, aber es gibt da Regelungen zu Anrechnung. Das sollte der ZfA klären.
Die Kinderzulage ist da auch nicht an "normale" Beschäftigung gebunden – da zählts wirklich nur, dass das Kind bei dir angemeldet ist.
Vielleicht ist auch dieser Thread für euch noch hilfreich: Gold-ETF vs. physisches Gold – da geht's auch um Zulagenfähigkeit generell.
Rudolf
Ehrlich gesagt: Bei solchen Unsicherheiten mit Anspruchsberechtigung würde ich mich einfach nicht auf ETFs verlassen. Garantieprodukte geben dir da echte Planungssicherheit.
Hey Wolfgang,
gute Frage. Also soweit ich das verstanden habe: Die Grundzulage wird dir gezahlt, wenn du Beitrag leistest – ohne Einkommensgrenze. Das ist anders als bei Riester. Die Altersgrenzen sind auch relativ offen; es gibt da keine Obergrenzen wie früher.
Bei deinem Freund in Elternzeit würde ich mal genauer nachlesen – ich glaube, es kommt drauf an, ob er weiterhin versicherungspflichtig ist. Da solltest du die ZfA direkt fragen, bevor er anfängt.
Ich selbst habe da noch ein Rentenlücken-Rechner-Tool verwendet, das ich dir hier verlinken kann, da siehst du auch, wie die Förderung konkret angerechnet wird: Rentenlücke konkret berechnen
Gruss,
Thomas