Hallo zusammen, ich bin gerade dabei, mich mit dem neuen Altersvorsorgedepot auseinanderzusetzen, und habe eine grundsätzliche Frage, die ich nirgendwo wirklich klar beantwortet gefunden habe: Wer kann dieses Depot ab 2027 überhaupt eröffnen?
Mich interessieren da nicht nur die Standard-Fälle wie Angestellte oder Beamte. Welche Ausschlusskriterien gibt es? Gibt es Altersrahmung? Was ist mit Leuten, die bereits Riester haben – blockiert das die Depoteröffnung oder nicht? Kann man parallel zum alten Vertrag sparen?
Und was mich vor allem interessiert: Wenn der Anbieter nach AltZertG zertifizierte Garantieprodukte anbietet – ändert das etwas an der Berechtigung oder an den Kosten, die ich am Ende zu tragen habe? Ich möchte nicht in ein Produkt einsteigen, bei dem mir die tatsächlichen Effektivkosten erst nach zwei Jahren transparent werden.
Könnte jemand hier mal systematisch durch die Berechtigungsfragen durchgehen? Gerne auch mit Verweis auf die genauen Paragrafen, wo das geregelt ist.
Markus, zur Frage der Garantieprodukte und der echten Kosten: Das hat mich auch lange beschäftigt. Die AltZertG-Zertifizierung *garantiert* dir nicht, dass es günstig ist – sie garantiert dir Mindeststandards bei Transparenz und Risikomanagement. Das ist wichtig, aber nicht dasselbe.
Was die Effektivkosten angeht – die musst du dir selbst ausrechnen. Die KIDs (Produktinformationsblätter) werden ab 2027 verpflichtend, und dort findest du die laufenden Kosten und die Einstiegskosten. Aber ob eine 1,2% Garantiegebühr *wirklich* günstiger ist als ein ETF mit 0,2% und volatilerem Ertrag, das musst du am Ende selbst durchrechnen. Rentner wie ich fragen sich da ständig: Zahle ich für die Sicherheit oder zahle ich für einen Komfort, den ich gar nicht brauche?