Seite wählen

Riester-Kapital übe...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Riester-Kapital übertragen: Welche Kosten entstehen beim Wechsel?

2 Beiträge
2 Benutzer
2 Reactions
13 Ansichten
ThomasB.
Beiträge: 3
Themenstarter
(@thomasb)
Active Member
Beigetreten: Vor 7 Tagen
[#181]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade intensiv damit, wie der Übergang von meinem bestehenden Riester-Vertrag zum neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 konkret ablaufen soll. Ich habe seit knapp 15 Jahren einen klassischen Riester-Banksparplan und bin ehrlich gesagt froh, dass es endlich eine Alternative mit echten Kapitalmarktprodukten geben soll.

Meine konkrete Frage: Was passiert kostenseitig beim Übertrag? Ich habe gelesen, dass eine Kapitalübertragung (also kein Kündigen, sondern Portierung des geförderten Kapitals) möglich sein soll. Aber ich frage mich:

- Verliere ich dabei die bisherigen Zulagen und Steuervorteile?
- Entstehen beim alten Anbieter Stornokosten oder Übertragungsgebühren?
- Muss ich die Riester-Förderung für vergangene Jahre zurückzahlen, wenn ich wechsle?
- Oder ist das nur ein buchhalterischer Vorgang innerhalb des geförderten Topfes?

Ich kenne das Problem aus anderen Produktvergleichen: Die eigentlichen Kosten verstecken sich oft im Übertragungsprozess, nicht im laufenden Betrieb. Mein Banksparplan hat zwar keine hohen Verwaltungskosten, aber ich gehe davon aus, dass manche Anbieter beim Abgang zur Kasse bitten.

Falls jemand schon konkrete Informationen aus dem Reformgesetz oder von Verbraucherschutzseiten hat – her damit. Mir ist wichtig, dass ich keine unnötigen Kosten produziere, nur weil ich nicht früh genug nachgefragt habe.

Danke schon mal, Thomas


1 Antwort
ClaudiaH
Beiträge: 19
(@claudiah)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Hallo Thomas,

ich frage mich das auch! Ich stehe vor einer ähnlichen Situation und versuche gerade zu verstehen, wie das mit dem Übertrag genau läuft.

Was ich bisher rausgelesen habe: Solange das Kapital direkt von einem geförderten Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot übertragen wird (also keine Auszahlung an dich zwischendurch), sollen die bisherigen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben. Es wäre dann tatsächlich eher ein buchhalterischer Vorgang innerhalb des "geförderten Topfes".

Was mich aber auch beschäftigt: Was der alte Anbieter dabei an Gebühren verlangt, scheint aktuell noch nicht einheitlich geregelt. Banksparplan ist da vielleicht noch vergleichsweise gnädig, aber ich würde den Vertrag auf jeden Fall vor dem Wechsel genau prüfen – Stichwort Kleingedrucktes.

Ich warte ehrlich gesagt noch auf klarere offizielle Infos, besonders zur Kostenseite. Vielleicht findet sich hier jemand mit konkreteren Zahlen aus dem Reformgesetz?

Viele Grüße, Claudia


Antwort
Teilen: