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Midijob, Teilzeit, Plattformarbeit – wer bekommt 2027 noch Förderung?

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SabineM42
Beiträge: 14
Themenstarter
(@sabinem42)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#180]

Hallo zusammen,

ich verfolge die Diskussionen hier schon eine Weile und langsam wird mir etwas mulmig, wenn ich mir anschaue wie sich Arbeitsverhältnisse gerade verändern. Ich selbst arbeite in Teilzeit (etwa 25 Stunden die Woche) und habe nebenbei noch ein paar kleinere Aufträge über eine Plattform – also sowas wie projektbasierte Arbeit, nicht klassisch angestellt.

Jetzt frage ich mich: Wie wird das eigentlich beim neuen Altersvorsorgedepot 2027 gehandhabt? Die Förderung soll ja an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, aber ich habe nirgendwo klar gelesen, was passiert wenn jemand so ein Mischverhältnis hat wie ich. Zählt da der Gesamtverdienst? Oder jeweils getrennt? Und was ist mit Leuten die nur über Plattformen arbeiten, also Gig-Worker? Sind die überhaupt förderberechtigt?

Ich frage auch deshalb, weil ich ein paar Bekannte habe die ausschließlich in solchen Verhältnissen arbeiten – Kurierfahrer, Freelancer, solche Sachen – und die fragen sich ebenfalls ob das neue Depot überhaupt für sie zugänglich ist.

Bis Urlaubsende hab ich noch Zeit mich da rein zu lesen, aber ehrlich gesagt wär mir eine erste Orientierung hier im Forum sehr willkommen. Hat das jemand schon recherchiert oder weiß wo man das nachlesen kann?

Danke schonmal!


1 Antwort
S.Hofmann
Beiträge: 31
(@s-hofmann)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Das ist tatsächlich eine der unklareren Stellen im Reformgesetz, zumindest in der aktuellen Fassung. Ich hab mich damit beschäftigt, weil ich selber als Selbständiger geschaut hab wie das für mich aussieht – dazu hatte ich hier auch schon mal was geschrieben: Als Selbständiger ohne RV-Pflicht vom neuen Altersvorsorgedepot ausgeschlossen?

Kurzfassung aus dem was ich bisher gelesen habe: Entscheidend scheint zu sein ob man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Wer als Teilzeitkraft sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dürfte grundsätzlich förderberechtigt sein. Bei Plattformarbeit kommt es drauf an – wenn das als selbständige Tätigkeit eingestuft wird und keine RV-Pflicht besteht, könnte die Förderung wegfallen oder zumindest eingeschränkt sein.

Das Mischmodell das du beschreibst – Teilzeit plus Plattformaufträge – ist da wirklich eine Grauzone. Ich würde empfehlen das konkret bei der Deutschen Rentenversicherung klären zu lassen, die können zumindest den Versicherungsstatus bestätigen. Auf Basis davon ergibt sich dann meist auch die Antwort zur Förderberechtigung. Ob das Finanzamt das dann genauso sieht ist nochmal ne andere Frage, ehrlich gesagt.


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