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Kinderzulage AVD 2027: Wirklich für alle drei Kinder, oder versteckt sich da was im AltZertG?

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Markus B.
Beiträge: 27
Themenstarter
(@zweifler_1978)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#82]

Hallo zusammen,

bevor ich für meine drei Kinder Verträge beim neuen Altersvorsorgedepot 2027 abschließe, möchte ich wirklich sichergehen, dass ich die Kinderzulage-Bedingungen richtig verstanden habe. Die Politik verkauft das ganze System als großen Gewinn für Familien – aber ich habe gelernt, dass die Tücken im Kleingedruckten stecken.

Meine konkreten Fragen:
1. Unter welchen genauen Bedingungen wird die Kinderzulage tatsächlich ausgezahlt? Gibt es Einkommensgrenzen, die bei drei Kindern problematisch werden?
2. Wer gilt überhaupt als "förderberechtigte Person" – muss das biologische Kind sein oder reicht Stiefkind/Pflegekind?
3. Läuft die Zulage irgendwann aus oder ist sie für die gesamte Ansparphase bis zur Rente garantiert?
4. Kann die Zulage wieder entzogen werden, wenn sich die Familiensituation ändert?

Ich bin skeptisch, ob das System wirklich so großzügig ist, wie versprochen. Wer hat konkrete Erfahrungen oder hat das AltZertG wirklich genau durchgearbeitet?

Danke für sachliche Input!


2 Antworten
VorsorgeFuchs28
Beiträge: 40
(@vorsorgefuchs28)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Ich bin 28 und stehe gerade selbst vor dieser Entscheidung – allerdings ohne Kinder. Aber deine Sorge verstehe ich total. Was ich in den Gesetzesentwürfen gelesen habe: Förderberechtigte sind Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird. Das deckt tatsächlich auch Stiefkinder und Pflegekinder ab, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zulage sollte für die ganze Ansparphase laufen, also bis zur Rente – nicht befristet. Aber auch hier: Im Detail wird's spannend, und es könnte noch Änderungen geben.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 24
(@markus79)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Markus, schön dass du da so kritisch fragst – genau das ist der richtige Ansatz! Zur Kinderzulage: Das AltZertG sieht vor, dass Kinder förderberechtigte Personen sind, solange sie kindergeldberechtigt sind. Das heißt, es endet in der Regel mit 18 (oder bis 25 bei Ausbildung/Studium). Aber die *Zulage* auf das Depot läuft dann weiter – sie wird nicht rückgängig gemacht. Wichtig: Prüfe auch, ob bei selbstständigen Einkommen der elterlichen Seite Förderdeckelungen greifen. Bei drei Kindern und eigener Vorsorge könnte das relevant sein. Ich habe dazu früher im Thread zu Einkommensgrenzen schon was geschrieben – Einkommensgrenzen beim AVD.


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