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[Gelöst] AltZertG §1: Welche Produkte erfüllen die Zertifizierungskriterien wirklich?

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Heinz K.
Beiträge: 15
Themenstarter
(@rentendepot62)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#66]

Guten Tag zusammen,

ich beschäftige mich seit einigen Wochen sehr intensiv mit dem Alterszertifizierungsgesetz und versuche dabei die genauen Anforderungen zu verstehen, die ein Produkt erfüllen muss, um überhaupt als förderberechtigtes Altersvorsorgeprodukt anerkannt zu werden.

Was mich dabei besonders beschäftigt: Das AltZertG setzt ja bekanntlich bestimmte Mindestanforderungen an die Vertragsbedingungen – unter anderem hinsichtlich der Auszahlungsphase, der Kapitalerhaltungsgarantie (die ja beim neuen Depot interessanterweise abgeschafft wurde) und der nachgelagerten Besteuerung. Gerade letzterer Punkt wirft bei mir noch Fragen auf.

Wenn ich das richtig lese, greift die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase – also im Rentenalter. Das würde bedeuten, dass alle Erträge, die sich im Depot ansammeln, zunächst unversteuert bleiben und erst bei Entnahme mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ist das korrekt so verstanden?

Und noch etwas: Der Kreis der Förderberechtigten – wer genau fällt darunter? Ich habe gelesen, dass Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung eindeutig dazu gehören, aber wie verhält es sich mit bestimmten Beamtengruppen oder freiwillig Versicherten?

Ich weiß, dass das hier ein Forum und keine Rechtsberatung ist, aber vielleicht hat jemand von euch das Gesetz ebenfalls schon genauer unter die Lupe genommen. Im Sommer hat man ja Zeit für sowas.

Vielen Dank im Voraus
Heinz K.


2 Antworten
Klaus-Hartmann
Beiträge: 30
(@klaus-hartmann)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Die nachgelagerte Besteuerung ist korrekt, Heinz. Beim Thema Förderberechtigte würde ich aber vorsichtig sein mit zu weitgehenden Schlussfolgerungen aus dem aktuellen Gesetzeswortlaut – das AltZertG wird ja im Rahmen des Altersvorsorgereformgesetzes noch angepasst, und gerade die genaue Abgrenzung der förderberiechtigten Personenkreise ist nach meiner Einschätzung noch nicht in allen Details final. Ich hab das auch schon versucht bis ins letzte Detail durchzudringen, aber manche Punkte wird man erst klären können wenn die konkreten Durchführungsverordnungen vorliegen. Bis Januar 2027 ist da sicher noch einiges an Bewegung drin.


Antwort
Petra-Meier
Beiträge: 26
(@petra-meier)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Hallo Heinz,

die Frage zur nachgelagerten Besteuerung hast du im Kern richtig verstanden. Die Erträge und Einzahlungen bleiben während der Ansparphase steuerlich unbehelligt, erst in der Auszahlungsphase wird dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – und das ist für viele Rentner tatsächlich vorteilhaft, weil der Steuersatz im Rentenalter typischerweise niedriger ist als im Berufsleben.

Zum Kreis der Förderberechtigten: Das ist tatsächlich etwas komplexer. Grundsätzlich sind es in erster Linie Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, also Arbeitnehmer. Beamte fallen in der Regel nicht darunter, weil sie durch ihre Pension bereits staatlich versorgt sind. Bei freiwillig Versicherten kommt es auf den konkreten Einzelfall an – da würde ich wirklich empfehlen, das im finalen Gesetzeswortlaut nachzuschlagen oder bei einem Steuerberater nachzufragen, sobald das Produkt 2027 konkret wird.

Ich hab mich mit ähnlichen Fragen zur Anbieterauswahl schon länger beschäftigt – in diesem Thread zu Anbieterwechseln war die Zertifizierungsfrage übrigens auch kurz Thema. Die Zertifizierung durch die BaFin ist am Ende das entscheidende Kriterium – wenn ein Produkt das Siegel hat, erfüllt es formal die AltZertG-Anforderungen. Ob es dann auch für einen persönlich passt, ist eine andere Geschichte.

Petra


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