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Nachgelagerte Besteuerung beim Altersvorsorgedepot – wie genau funktioniert das?

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Hermann H.
Beiträge: 44
Themenstarter
(@hermannh_55)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#67]

Guten Tag zusammen,

ich bin seit einigen Monaten Frührentner und beschäftige mich intensiv mit dem neuen geförderten Altersvorsorgedepot, das ab 2027 starten soll. Ich habe zwar schon einiges gelesen, aber die steuerliche Seite der Einzahlungsphase ist mir noch nicht vollständig klar.

Soweit ich verstanden habe, soll das Prinzip ähnlich wie bei der bisherigen Riester-Rente sein: Die Einzahlungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, dafür werden die Auszahlungen später vollständig besteuert – also das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Aber genau hier hänge ich:

Wird wirklich der komplette Auszahlungsbetrag besteuert, also inklusive der Kursgewinne, die über Jahrzehnte angesammelt wurden? Oder gibt es da irgendwelche Freibeträge oder Teilfreistellungen wie beim normalen Wertpapierdepot? Und was gilt für die Zulage, die der Staat einzahlt – wird die auch im Rentenalter voll versteuert?

Ich frage das vor allem, weil ich abschätzen möchte, wie das für jemanden aussieht, der heute schon im Ruhestand ist oder kurz davor steht. Klar, ich werde das Depot selbst nicht mehr jahrzehntelang besparen können, aber für meine Kinder und den Überblick über das Gesamtbild interessiert mich das Thema sehr.

Falls jemand das verständlich erklären kann – gerne auch mit Beispiel – wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Hermann H.


3 Antworten
Claudia H.
Beiträge: 32
(@claudiah)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Hallo Hermann,

Ich steige gerade selbst wieder ins Berufsleben ein nach langer Familienpause und bin da auch am Einlesen. Was ich bisher herausgefunden habe:

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bedeutet im Kern: Du sparst heute Steuern auf die Einzahlungen (Sonderausgabenabzug), zahlst dafür im Alter auf die gesamten Auszahlungen deinen dann gültigen Einkommensteuersatz. Das klingt erstmal ungünstig, kann aber ein Vorteil sein wenn man im Alter in einer niedrigeren Steuerklasse ist.

Was die Kursgewinne angeht – ja, die sind beim geförderten Depot eben nicht mit 25% Abgeltungsteuer abgegolten, sondern fließen komplett in die nachgelagerte Besteuerung ein. Keine Teilfreistellung, kein Sparerpauschbetrag wie beim normalen Depot. Das ist der "Preis" für die Förderung in der Einzahlungsphase.

Ich hatte damals beim Thema Tagesgeld auch schon festgestellt, dass man das Kleingedruckte wirklich genau lesen muss – beim Altersvorsorgedepot gilt das umso mehr, die steuerlichen Konsequenzen ziehn sich ja über Jahrzehnte hin. Für jüngere Sparer rechnet sich das erfahrungsgemäß gut, bei kürzeren Laufzeiten wird es schon knapper.

Liebe Grüße, Claudia


Antwort
Heinrich67
Beiträge: 60
(@heinrich67)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Hallo Hermann,

gute Frage, die mich als Rentner ebenfalls beschäftigt – vor allem wegen meiner Enkel, für die ich das Thema Frühstart-Rente im Blick habe.

Soweit ich das verstehe, gilt beim neuen Altersvorsorgedepot tatsächlich die nachgelagerte Besteuerung: Die Einzahlungen können in der Ansparphase als Sonderausgaben abgezogen werden, und im Gegenzug wird bei Auszahlung der volle Betrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – also auch die Wertzuwächse. Das ist anders als beim normalen Depot, wo Kursgewinne mit der Abgeltungsteuer von 25% belegt werden und der Sparerpauschbetrag greift.

Die staatliche Zulage fließt ins Depot und gilt steuerlich als gefördertes Kapital – sie wird bei Auszahlung also ebenfalls als steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Wer im Alter wenig anderes Einkommen hat, kann davon profitieren, weil der Steuersatz dann niedriger sein kann als im Erwerbsleben. Aber das hängt natürlich stark vom Einzelfall ab.

Eine Teilfreistellung wie beim Fondsvermögen außerhalb des Depots gibt es nach meinem Kenntnisstand für das geförderte Depot nicht. Ob das im Gesetz noch eine Rolle spielen wird, weiß ich aber ehrlich gesagt nicht mit Sicherheit – bin da auch nur interessierter Laie.

Vielleicht kann das jemand mit mehr Fachkenntnis bestätigen oder korrigieren.

Grüße, Heinrich


Antwort
Lisa-Weber
Beiträge: 49
(@lisa-weber)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

ich check das mit der nachlgearten Besteuerung ehrlich gesagt auch noch nicht ganz 100%ig 😅

aber was ich aus meiner Recherche mitgenommen hab (ich hab dazu schon in einem anderen Thread geschrieben, Standarddepot oder Entnahmeplan – was passt für Berufseinsteiger?): im Standarddepot läuft das wohl über einen Entnahmeplan, und da wird dann eben der steuerpflichtige Anteil bei jeder Auszahlung berechnet. Für uns Jüngere mit langer Laufzeit soll sich das trotzdem lohnen.

Für Frührentner mit kürzerer Ansparzeit bin ich aber ehrlich gesagt skeptisch ob der Steuervorteil in der Einzahlungsphase die volle Besteuerung im Alter wirklich aufwiegt. Das müsste man wirklich konkret durchrechnen.


Antwort
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