Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade intensiv mit den steuerlichen Auswirkungen des neuen Altersvorsorgedepots 2027 – speziell bei Vererbung. Meine Frage ist konkret: Wenn ich ein ETF-Depot mit angehäuften Steuervergünstigungen und Zuschüssen vererbe, wie wird das eigentlich besteuert? Gelten die Förderungen auch für den Erben, oder verfallen sie mit meinem Tod?
Mich interessiert vor allem, ob es "versteckte Steuerfallen" gibt, die der Gesetzgeber nicht bewusst kommuniziert. Läuft beispielsweise die Zeitrente für den Erben einfach weiter, oder wird das Depot bei Vererbung zu einer normalen Geldanlage reklassifiziert? Und wie sieht es mit der Abgeltungsteuer aus – zahlt der Erbe auf die stillen Reserven, oder gibt es da Besonderheiten?
Ich möchte verstehen, ob die Fördermodelle des AVD 2027 wirklich nachweislich besser sind als eine klassische ETF-Vererbung bei regulärem Depot, oder ob ich letztlich nur Restriktionen kaufe, die beim Erbfall sowieso wegfallen.
Danke für fundierte Antworten!
Gute Frage, Thomas – das ist tatsächlich eine Stelle, wo viel Unklarheit herrscht. Nach aktuellem Stand bleibt die Förderstruktur auch für den Erben bestehen, aber es kommt auf die konkrete Gestaltung an.
Wichtig: Das Altersvorsorgedepot ist nicht frei vererbbar wie normales Vermögen. Der Erbe tritt in die gleichen Vertragsbedingungen ein – also auch in die Zeitrente und deren Auszahlungsregeln. Das bedeutet, die Förderung "läuft weiter", aber der Erbe ist auch an die Rentenphase gebunden.
Bei der Erbschaftsteuer gibt es aber einen entscheidenden Punkt: Die Steuervergünstigungen selbst sind *nicht* erbschaftsteuerpflichtig, sondern das Depot als Vermögen. Der Freibetrag wirkt sich also wie bei jedem anderen Erbe aus. Ob das am Ende besser ist als ein klassisches Depot – das hängt vom Zeitrahmen und der Sparquote ab.
Ich würde vorschlagen, wir sammeln hier mal die offiziellem Regelungen, bevor sie 2027 gelten.