Seite wählen

Vorabpauschale bei ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vorabpauschale bei Altersvorsorgedepot 2027 - muss ich nachzahlen?

5 Beiträge
5 Benutzer
0 Reactions
2 Ansichten
ETFsparplan34
Beiträge: 19
Themenstarter
(@etfsparplan34)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen
[#8]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit dem neuen Altersvorsorgedepot und habe eine Frage zur Vorabpauschale bei ETFs. Ich hab gelesen, dass bei normalen Depots die Vorabpauschale automatisch abgezogen wird, aber wie läuft das bei der geförderten Altersvorsorge?

Konkret: Wenn ich ab 2027 einen thesaurierenden World-ETF im Altersvorsorgedepot bespare und der Basiszins wieder steigt (aktuell ja noch bei 2,28%), muss ich dann trotz der Förderung Vorabpauschale nachzahlen? Oder ist das durch die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge anders geregelt?

Ich plane jetzt schon mal für nächstes Jahr und möchte nicht in eine Steuerfalle laufen. Bei meinem normalen Depot hatte ich letztes Jahr schon mal eine böse Überraschung mit der Vorabpauschale, als mein Verrechnungskonto nicht gedeckt war.

Hat jemand schon konkrete Infos dazu? Die Broschüren vom Ministerium sind da nicht sehr eindeutig...

Danke schon mal!


Schlagwörter für Thema
4 Antworten
Gnter67
Beiträge: 32
(@gnter67)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht so sicher. Hab letztens was gelesen, dass die Vorabpauschale trotzdem anfallen könnte, weil die ETF-Anteile ja trotzdem "normale" Wertpapiere bleiben.

Die nachgelagerte Besteuerung bezieht sich meines Wissens nur auf die eingezahlten Beiträge und deren Förderung. Aber die Wertsteigerung der ETFs selbst... keine Ahnung ob da nicht doch die normalen Regeln greifen?

Wäre schön wenn das jemand mit mehr Durchblick klären könnte.


Antwort
Stefan-Kraus
Beiträge: 16
(@stefan-kraus)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Also soweit ich das verstanden habe, ist das Altersvorsorgedepot 2027 ja nachgelagert besteuert. Das heißt, während der Ansparphase fallen generell keine Steuern an - auch keine Vorabpauschale.

Die ETF-Erträge werden erst bei der Auszahlung besteuert, genau wie bei der Riester-Rente. Ist ja auch logisch, sonst würde die Förderung keinen Sinn machen.

Ich hatte das hier schon mal diskutiert im Zusammenhang mit der Selbständigenthematik. Die Steuerfreiheit während der Ansparphase ist eines der Hauptargumente für das neue System.

Solltest du dir also keine Sorgen machen müssen.


Antwort
Depot-Pro28
Beiträge: 37
(@depot-pro28)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Nein, Günter liegt falsch. Das Altersvorsorgedepot ist ein geschlossenes System mit eigener steuerlicher Behandlung. Alle Erträge - egal ob Dividenden, Kursgewinne oder fiktive Vorabpauschale - werden erst bei Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Das ist explizit so geregelt, um die Förderung nicht zu verwässern. Sonst könnte man ja gleich bei einem normalen Depot bleiben.

Source: Arbeite in der Steuerberatung und hab mich intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Die Vorabpauschale entfällt komplett während der Ansparphase.


Antwort
Tim98
Beiträge: 28
(@tim98)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Danke für die Aufklärung! Das beruhigt mich echt. War schon am überlegen ob ich lieber bei ausschüttenden ETFs bleibe um böse Überraschungen zu vermeiden.

So kann ich entspannt thesaurierend sparen ohne mir Gedanken über Liquidität für die Vorabpauschale zu machen 👍


Antwort
Teilen: