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Erbschaftsteuer auf ETF-Depot: Wie wird die ZfA-Förderung vererbt?

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Rudolf H.
Beiträge: 24
Themenstarter
(@r-hoffmeister)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#159]

Hallo zusammen,

ice beschäftige mich seit Jahren mit der Zentralen Zulagenstelle und den Fördermodalitäten. Jetzt stellt sich mir eine Frage, die mich als künftiger Sparer im Altersvorsorgedepot 2027 beschäftigt: Wenn ich ein ETF-Depot mit staatlicher Förderung aufbaue und dieses später meinen Kindern vererbe – wie läuft das mit der ZfA ab?

Speziell interessiert mich:

1. Bleibt die Grundzulage und eventuell gezahlte Förderung auch nach dem Erbfall im Depot erhalten, oder muss sie zurückgezahlt werden?

2. Wie bewertet das Finanzamt die vererbten ETFs? Gelten die aktuellen Kurswerte oder der Einstandspreis?

3. Falls meine Erben das Depot weiterführen möchten – können sie selbst wieder Zulagen beantragen, oder endet die Förderung mit meinem Tod?

Ich weiß, dass es zum Erbschaftsteuer-Thema schon Diskussionen gibt, aber die scheinen sich eher auf die grundsätzliche Besteuerung zu konzentrieren. Mich interessiert speziell der Zusammenhang zwischen ZfA-Zulagen und Vererbung.

Danke für Erfahrungen und sachliche Hinweise!


1 Antwort
Stefan87
Beiträge: 40
(@stefan87)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage, Rudolf. Nach meinen zwei Jahren mit dem Standard-Depot habe ich da ehrlich gesagt noch keine klare Antwort gefunden. Die ZfA-Dokumentation scheint diesen Fall noch nicht ausreichend zu adressieren – wahrscheinlich weil das Depot ja erst 2027 startet und viele solcher Szenarien noch nicht real sind.

Mein Verständnis: Die Zulage wird ja auf dein Depot gezahlt, solange du lebst und die Voraussetzungen erfüllst. Nach deinem Tod dürfte die Zulage auslaufen – aber wie die bereits eingezahlten Fördermittel behandelt werden, ist unklar. Frag lieber direkt bei der ZfA an, bevor du große Planungen machst. Das ist keine Privatmeinung, sondern sollte amtlich geklärt sein.


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