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ETF-Depot vererben: Was Sparer jetzt wissen sollten

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Thomas B.
Beiträge: 18
Themenstarter
(@t-bergmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#88]

Hallo zusammen,

eine Frage, die mir seit ein paar Wochen im Kopf rumgeht: Wie funktioniert das eigentlich mit der Vererbung beim neuen Altersvorsorgedepot 2027? Ich baue mir gerade eine solide ETF-Strategie auf und möchte das Depot ja möglichst effizient strukturieren – aber was passiert, wenn mir etwas zustößt, bevor ich in Rente gehe?

Mich interessieren da mehrere Punkte:

1. Bleibt die staatliche Förderung erhalten, wenn mein Erbe das Depot weiterführt? Oder verfällt die?
2. Gibt es Unterschiede in der Besteuerung beim Erbfall, je nachdem ob ich thesaurierende oder ausschüttende ETFs nutze?
3. Kann der Erbe das Depot einfach unter meinem Namen weiterführen oder muss er es umschreiben lassen – und kostet das extra?
4. Lohnt es sich, die Depot-Struktur ohnehin mit Blick auf mögliche Erben zu optimieren, oder ist das Überdenken?

Ich will keine böse Überraschung für meine Familie, deshalb wäre ein strukturiertes Verständnis der Rahmenbedingungen sehr hilfreich. Hat jemand da konkrete Erfahrungen oder kennt die Details zum neuen Regelwerk?

Danke für eure Inputs!


5 Antworten
Lena29
Beiträge: 40
(@lena29)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ah, gute Frage! Also ich bin da ehrlich noch unsicher, ob ich lieber thesaurierende ETFs oder doch eher mit Garantie fahren sollte. Beim Thema Vererbung finde ich es aber eigentlich gut zu wissen, dass die Wertpapiere selbst problemlos weitergehen – da gibt es weniger Unsicherheit als bei klassischen Versicherungsprodukten.

Mir wäre aber wichtig: Wenn mein Erbe das Depot weiterführt, bleibt die Sicherheit erhalten? Das ist für mich eigentlich das Kernthema.


Antwort
Sabine B.
Beiträge: 60
(@s-bergmann89)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Thomas, als jemand, der gerade wieder ins Berufsleben zurückkehrt, denk ich da ähnlich wie du. Ich hatte ja schon lange mit Riester-Produkten, und da waren die Erbfallregelungen teilweise sehr unübersichtlich.

Bei ETF-Depots sollte das transparenter sein – Wertpapiere sind Wertpapiere. Allerdings: Bei Riester konnte man unter bestimmten Bedingungen Fördermittel "zurückbekommen" im Erbfall. Das wird beim neuen AVD wahrscheinlich anders sein.

Mein Fokus liegt auch auf der erweiterten Förderberechtigung als Wiedereinsteigerin – die Frage ist, ob das auch für Erben relevant wird. Glaub, da müssen wir noch auf konkrete Muster-Szenarien von den Anbietern warten.


Antwort
Marcus W.
Beiträge: 6
(@marcus_1989)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Hi Thomas,

gute Überlegung, die viele unterschätzen. Zum aktuellen Stand ist noch nicht hundertprozentig geklärt, wie die Förderung beim Erbfall läuft – da warteten wir alle noch auf die genaue Verordnung. Aus meinen bisherigen Erfahrungen mit ETF-Sparplänen kann ich aber sagen: Bei klassischen Depots wird die Struktur beibehalten, nur der Eigentümer wechselt.

Für die neue Reform dürfte es ähnlich laufen – die ETFs selbst sind Wertpapiere und völlig unproblematisch vererbbar. Ob die Staatsförderung weiterläuft oder "mitgenommen" wird, hängt davon ab, wie das Gesetz die Begünstigung regelt. Meine bisherige Intuition: eher nicht, aber da müssen wir auf Klarheit von den Anbietern warten.

Thesaurierend vs. ausschüttend macht beim Erbgang selbst keinen großen Unterschied – eher relevant ist die Ertragsbesteuerung beim Erbe später.


Antwort
Thomas-Weber
Beiträge: 37
(@thomas-weber)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Aus technischer Sicht – und ich schau mir die Broker-Implementierungen aktuell sehr genau an – werden Depotüberträge bei den meisten Providern ziemlich reibungslos ablaufen. Die ETF-Struktur selbst ist da unstrittig.

Was mich aber interessiert: Wie werden die steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten beim Erbfall gelöst? Wenn ich jetzt thesaurierende ETFs nutze und Vorabpauschalen zahle – wie rechnet das der Erbe dann ab? Das ist noch nicht richtig transparent kommuniziert worden von den Anbietern.

Mein Rat: Struktur heute schon dokumentieren, damit der Erbe nicht vor Rätseln sitzt.


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