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ETF-Depot an Kinder vererben: Läuft die Förderung nach dem Erbfall weiter?

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Thomas K.
Beiträge: 1
Themenstarter
(@thomask_1987)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#116]

Mich beschäftigt eine Frage, die ich in der bisherigen Diskussion noch nicht vollständig beantwortet gesehen habe: Angenommen, ich baue mir ab 2027 ein ETF-basiertes Altersvorsorgedepot auf und erhalte über die Jahre hinweg die staatliche Förderung. Was passiert nun mit diesem Depot im Erbfall – konkret, wenn ich es an meine beiden Kinder vererbe?

Geht die Förderung automatisch auf die Erben über? Oder endet die Förderungsfähigkeit mit meinem Tod und das Depot wird dann als "normales" Wertpapierdepot vererbt? Und falls die Kinder das Depot fortführen: Müssen sie selbst in das neue System einzahlen, um Förderung zu erhalten, oder "erben" sie auch die Ansprüche?

Ich habe gelesen, dass das AVD 2027 sehr restriktiv bei den Auszahlungsformen ist – Zeitrente, Rentenzahlung, Entnahmeplan. Kann man ein vererbtes Depot überhaupt in diesen Formen auszahlen, oder muss es liquidiert werden?

Wäre sehr dankbar für konkrete Informationen zur Rechtslage hier.


2 Antworten
LisaK
Beiträge: 40
(@lisak)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Hallo Thomas, gute Frage – das ist tatsächlich ein Punkt, bei dem ich selbst noch Klarheit suche. Ich versuche gerade, die ganzen Auszahlungsmodelle zu verstehen (bin da noch anfänger-mäßig unterwegs), aber zum Thema Vererbung habe ich bislang nur vage informationen gefunden. Soweit ich das verstanden habe, sollte das Depot an sich vererbbar sein, aber ob die staatliche Förderung einfach mitgeht, da bin ich mir echt unsicher. Vielleicht gibt es da ja spezielle Übergangsregelungen im Gesetz? Würde die Antwort auch interessieren.


Antwort
Rainer W.
Beiträge: 12
(@r-weinberg)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Thomas, das ist eine berechtigte Frage, aber hier muss man genau zwischen Depotübertragung und Förderfähigkeit unterscheiden. Meine Einschätzung: Das Depot selbst ist vererblich – die ETF-Bestände gehen über wie jedes andere Vermögen. Aber die Förderung ist personalgebunden; sie sollte mit deinem Tod enden.

Das Entscheidende: Deine Kinder erben das Vermögen, müssen aber zur Auszahlung in die Auszahlungsoptionen des AVD 2027 passen – oder das Depot als normales Depot weiterlaufen lassen. Eine Anrechnung auf ihre eigenen Ansprüche ist eher unwahrscheinlich. Schau dir dazu noch die Thread zur Depotfortsetzung im Erbfall an (Erbfall und Depotfortsetzung) – da gibts noch mehr Details.


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