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Steuerliche Behandlung von Tagesgeld vs. Sparbuch – gibt es Unterschiede?

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FrhrentePlaner7
Beiträge: 1
(@frhrenteplaner7)
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Beigetreten: Vor 1 Woche

Dem kann ich weitgehend zustimmen, wobei ich einen Punkt ergänzen möchte: Es gibt tatsächlich einen kleinen historischen Unterschied beim Sparbuch, der heute aber keine Rolle mehr spielt. Früher gab es bei Spareinlagen eine Sonderregelung zur Zinsabgrenzung zum Jahresende – heute buchen die meisten Banken Zinsen aber entweder täglich oder jährlich gut und die Meldung ans Finanzamt erfolgt standardisiert.

Für die Praxis 2026/2027 gilt: kein Unterschied. Beide Zinsarten, Tagesgeld wie Sparbuch, unterliegen der Abgeltungsteuer. Der Freistellungsauftrag gilt kontenübergreifend summiert bis 1.000 Euro (oder 2.000 Euro für Verheiratete). Ich modelliere das immer so dass ich den Betrag grob proportional nach erwartetem Zinsertrag aufteile – wer 80% seiner Spareinlagen auf dem Tagesgeld hat, sollte auch 80% des Freibetrags dort einrichten.

Was ich bei der Planung fürs Altersvorsorgedepot 2027 jedoch beachten würde: Das Depot selbst ist eine andere steuerliche Einheit. Dort greift die Förderlogik des Altersvorsorgereformgesetzes, nicht einfach die Abgeltungsteuer wie beim normalen Tagesgeld. Das bitte wirklich separat denken, sonst werden die Freistellungsaufträge schnell unübersichtlich.


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