Hallo zusammen,
ich beschäftige mich ja hauptsächlich mit der Förderlogik des Altersvorsorgedepots 2027 und der ETF-Rente – aber gerade im Sommer, wenn man etwas mehr Zeit hat zum Nachdenken, stolpere ich immer wieder über eine Frage, die ich noch nicht wirklich befriedigend beantwortet habe.
Es geht um die sogenannte Tagesgeld-Leiter: also das gestaffelte Parken von Kapital über mehrere Tagesgeldkonten bei verschiedenen Anbietern, um Neukundenprämien oder temporär erhöhte Zinssätze mitzunehmen. Manche Kollegen im Forum schwören drauf, andere sagen, der Aufwand lohnt den Mehrertrag kaum.
Mich interessiert das konkret im Kontext der Übergangsphase bis zum Start des Altersvorsorgedepots 2027: Wer jetzt noch Kapital ansparen will, das er ab 2027 beitragsproportional ins Depot einzahlen möchte, könnte ja theoretisch diese Wartezeit aktiv nutzen. Aber macht das wirklich Sinn – mit all dem Aufwand für Kontoeröffnungen, Legitimierungen, Freistellungsaufträgen?
Besonders würde mich interessieren, ob jemand hier konkrete Erfahrungen mit dem Mehraufwand gemacht hat – also wie viele Stunden das in der Praxis tatsächlich kostet und ob der Netto-Effekt nach Abgeltungsteuer noch nennenswert ist. Und: Gibt es dabei steuerliche Fallstricke, die man kennen sollte?
Freue mich auf eure Einschätzungen!
Markus
Ich bin 27, hab nicht riesige Beträge anzulegen, und hab die Tagesgeld-Leiter mal kurz ausprobiert – ehrlich gesagt wars nix für mich. Der Zinsvorteil bei meiner Summe war nach Steuer irgendwie im einstelligen Euro-Bereich pro Quartal. Da steck ich die Zeit lieber in die ETF-Auswahl fürs Depot ab 2027 rein, das bringt langfrisitg deutlich mehr. Vielleicht lohnt sich sowas wirklich erst ab nem gewissen Betrag.
Ich find den Ansatz grundsätzlich legitim, aber der Aufwand wird hier im Forum oft unterschätzt UND überschätzt gleichzeitig – komisch, aber wahr.
Unterschätzt, weil viele vergessen dass Neukundenprämien meist nur für 3-6 Monate gelten und danach der Standardzins oft weit unter dem Marktdurchschnitt liegt. Wer da nicht rechtzeitig wechselt, hat am Ende weniger als mit einem einzigen soliden Anbieter.
Überschätzt wird der Aufwand von Leuten, die nie wirklich damit angefangen haben. Ein VideoIdent dauert 10 Minuten. Das ist nicht das Problem.
Das echte Risiko ist ein anderes: Viele hier bauen ihre gesamte Übergangsplanung auf Tagesgeld-Optimierung auf und vergessen dabei, dass das Zinsumfeld bis 2027 noch weiter drehen kann. Ich hab das in meinem Thread zur Kaufkraftminderung bei langen Laufzeiten schon mal angesprochen. Tagesgeld ist kein Baustein für Altersvorsorge, es ist ein Parkplatz – das sollte man nicht vergessen.
Hallo Markus,
die Frage kenn ich gut – ich hab mich letztes Jahr selbst damit auseinandergesetzt, als ich überlegt hab, wie ich die Zeit bis 2027 sinnvoll nutze. Ich hab damals sogar einen Thread dazu gestartet: Tagesgeld 2026: Lohnt Anbieterwechsel noch vor dem Start 2027?
Für mich als Mutter von zwei Kindern mit Wiedereinstieg in den Beruf ist der Aufwand letztendlich zu hoch. Die Kontoeröffnungen, VideoIdent, Freistellungsaufträge aufteilen – das hat mich damals locker drei Abende gekostet. Und dann lagen die Unterschiede zwischen den Anbietern meistens bei 0,3 bis 0,5 Prozentpunkten. Bei kleineren Beträgen macht das nach Steuer kaum was aus.
Ich mach das lieber einfach: ein gutes Tagesgeldkonto, Freistellungsauftrag optimal aufgeteilt, und den Rest der Energie in die Planung der Kinderzulagen ab 2027 stecken. Das bringt mir deutlich mehr.
Aus steuerberaterlicher Sicht kurz und pragmatisch: Die Tagesgeld-Leiter ist rechtlich unproblematisch, aber der administrative Aufwand beim Freistellungsauftrag wird fast immer unterschätzt. Wer den Sparerpauschbetrag auf mehrere Institute aufteilt und dabei ungenau plant, riskiert entweder verschenkte Freibeträge oder eine Nachversteuerung über die Anlage KAP. Beides ärgerlich.
Was ich Mandanten in dieser Übergangsphase empfehle: Maximal zwei Tagesgeldkonten, Freistellungsauftrag nach realistisch erwartetem Zinsertrag aufteilen, und den Gesamtpauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) im Blick behalten. Ab einem bestimmten angesparten Betrag lohnt die Optimierung – darunter nicht.
Die Wechselwirkung mit der späteren Einzahlung ins Altersvorsorgedepot 2027 ist steuerlich übrigens neutral, da die Tagesgeldgewinne vorher schon der Abgeltungsteuer unterlagen. Keine Doppelbelastung also.