Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, mich auf das neue Altersvorsorgedepot 2027 vorzubereiten und überlege, ob ich als Übergangslösung bis dahin meine Rücklagen auf einem Tagesgeldkonto oder doch lieber auf dem guten alten Sparbuch parken soll. Eigentlich wollte ich das diese Woche in Ruhe durchrechnen, aber zwischen Urlaubsplanung und dem ganzen Klimaanlage-Stress (unser altes Gerät hat grad den Geist aufgegeben, super Timing im Juni...) komme ich kaum dazu.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe gelesen, dass Zinserträge der Abgeltungsteuer unterliegen – also 25% plus Soli. Das gilt doch sowohl für Tagesgeld als auch für Sparbücher, oder? Gibt es da irgendeinen Unterschied in der steuerlichen Behandlung, den ich übersehen habe? Ich meine, der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro gilt ja für beides – aber wie ist das genau, wenn man mehrere Konten bei verschiedenen Banken hat? Muss ich dann selbst in der Steuererklärung aufpassen, dass der Freibetrag nicht doppelt ausgeschöpft wird?
Und noch was: Ändert sich daran irgendwas, wenn das Altersvorsorgedepot 2027 dann läuft? Ich hab gelesen, dass da steuerliche Besonderheiten gelten sollen, aber ich blicke da noch nicht ganz durch.
Vielen Dank schon mal!
Hallo Nadine,
die steuerliche Behandlung ist bei Tagesgeld und Sparbuch tatsächlich identisch – beide gelten als Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer). Da gibt es keinen Unterschied zwischen den Produkttypen.
Zum Sparerpauschbetrag: Ja, der gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Wenn du mehrere Konten bei verschiedenen Banken hast, musst du den Freistellungsauftrag aufteilen – jede Bank kann nur den Betrag freistellen, den du ihr zugewiesen hast. Du kannst das flexibel aufteilen, z.B. 600 Euro bei Bank A und 400 Euro bei Bank B. Insgesamt darf der gesamte freigestellte Betrag die 1.000 Euro aber nicht übersteigen. Die Banken melden das nicht automatisch untereinander ab – das liegt in deiner Verantwortung. Wenn du keinen oder zu wenig Freistellungsauftrag erteilt hast, wird die Steuer direkt einbehalten, du kannst sie aber über die Steuererklärung zurückfordern.
Zum Altersvorsorgedepot 2027: Dort gelten andere Regeln, weil es ein staatlich gefördertes Produkt ist. Die Erträge innerhalb des Depots sollen anders behandelt werden als normale Kapitalerträge – aber das ist ein separates Thema, das ich auch noch nicht vollständig durchdrungen habe. Ich hatte das kurz im Thread zur Rentenlücken-Diskussion gestreift, aber die Details zur Besteuerung im Depot selbst sind noch nicht abschließend geklärt.
Kurz gesagt: steuerlich ist Tagesgeld = Sparbuch, kein Unterschied. Der Freibetrag gilt für beides zusammen, nicht jeweils separat. Mehr gibt's da eigtl nicht zu sagen.
W.Hartmann hat das schon gut zusammengefasst. Ich würde nur noch ergänzen: Schau dass du die Freistellungsaufträge einmal im Jahr überprüfst, gerade wenn du neue Konten eröffnest. Ich hab das bei mir selbst lange vernachlässigt und dann stand ich am Jahresende vor einer unnötigen Steuererklärung.
Was das Altersvorsorgedepot 2027 angeht – ich hatte mich da schon bei den drei Fördermodellen reingelesen. Soweit ich das verstehe, soll die Besteuerung innerhalb des geförderten Depots nachgelagert erfolgen, also erst bei der Auszahlung im Alter. Aber das betrifft Erträge aus dem Depot selbst – Tagesgeld oder Sparbuch außerhalb des Depots bleibt bei der normalen Abgeltungsteuer. Die sind also strikt getrennt zu betrachten. Bis 2027 machst du mit deinem Puffer auf dem Tagesgeld steuerlich nichts falsch, solange du die Freibeträge richtig verteilt hast.