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Bankenwechsel während laufender Altersvorsorge - was beachten?

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Hermann H.
Beiträge: 44
Themenstarter
(@hermannh_55)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#58]

Hallo zusammen,

ich bin 55 und plane, ab Januar 2027 das neue Altersvorsorgedepot zu nutzen. Soweit so gut. Jetzt stellt sich mir aber eine Frage, die ich bisher nirgends richtig beantwortet gefunden habe: Was passiert eigentlich, wenn ich nach ein paar Jahren die Bank oder den Broker wechseln will?

Ich meine nicht gleich zum Start, sondern sagen wir nach 3 oder 5 Jahren laufender Einzahlungen. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass ein anderer Anbieter günstigere Konditionen hat oder die App einfach besser funktioniert.

Meine konkreten Fragen:
- Bleiben die staatlichen Zulagen erhalten, also wird die bisherige Förderhistorie korrekt übertragen?
- Gibt es eine gesetzlich geregelte Übertragungspflicht für den abgebenden Broker?
- Können bei so einem Wechsel steuerliche Probleme entstehen, etwa wenn Positionen aufgelöst werden müssen?
- Muss ich irgendwelche Fristen beachten, damit mir keine Nachteile entstehen?

Ich frage schon jetzt, weil ich beim Aufbau meiner Hausbank-Beziehung in jungen Jahren auch nicht an Wechsel gedacht habe und das später bereut habe. Will diesmal von Anfang an wissen, worauf ich mich einlasse.

Es ist ja gerade Sommer, ich habe etwas mehr Zeit zum Recherchieren - aber im Netz finde ich zu diesem speziellen Aspekt wirklich wenig Konkretes. Danke für jeden Hinweis!


2 Antworten
Markus B.
Beiträge: 24
(@markus8460)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurz gesagt: Die Portabilität ist im Reformgesetz angelegt, aber die Details regeln die Anbieter erst 2027 konkret. Ich würd mich jetzt noch nicht zu sehr in die Weeds verlieren – das ist alles noch nicht in trockenen Tüchern.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 28
(@kinderzulagepro7)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage, über sowas hab ich mir beim Thema Altersvorsorgedepot auch schon Gedanken gemacht – vor allem weil die Produktauswahl 2027 ja noch gar nicht endgültig feststeht und man nicht weiß, wer am Ende wirklich gute Konditionen hat.

Nach meinem aktuellen Verständnis des Altersvorsorgereformgesetzes soll ein Depotwechsel grundsätzlich möglich sein, ohne dass die Förderhistorie verloren geht – ähnlich wie beim alten Riester-Produktwechsel. Die Zulagen und die steuerlich geltend gemachten Beträge sollen dabei mitübertragen werden. Ob der abgebende Anbieter gesetzlich zur Übertragung verpflichtet ist, glaube ich ja – aber die genauen Fristen und Modalitäten sind nach aktuellem Stand noch nicht vollständig veröffentlicht. Das Gesetz schreibt grundsätzlich Portabilität vor, die Umsetzungsdetails durch die Anbieter stehen 2026 noch aus.

Kritisch wird es aus meiner Sicht bei der Frage, ob Positionen liquidiert werden müssen. Wenn der Zielbröker einen bestimmten ETF nicht im Sortiment hat, könnte ein Verkauf nötig sein. Ob das steuerneutral im Depot bleibt oder einen steuerpflichtigen Vorgang auslöst – das ist noch nicht abschließend geklärt, soweit ich das beurteilen kann.

Ich würde empfehlen: Beim Aufsetzen des Depots 2027 darauf achten, dass der gewählte Broker gängige, breit handelbare ETFs anbietet. Das erleichtert einen späteren Übertrag erheblich. Hab das auch im Faktor-ETF-Thread schon am Rande erwähnt – Produktverfügbarkeit ist ein oft unterschätztes Kriterium.


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