Guten Tag zusammen,
ich bin Jahrgang 1951 und beschäftige mich seit einigen Monaten intensiv mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das ja ab Januar 2027 startet. Ich habe mir inzwischen bei einem Anbieter schon mal einen groben Plan gemacht, bin aber nicht sicher, ob das wirklich der richtige Broker für mich sein wird.
Nun lese ich immer wieder, dass man nach dem Start auch den Anbieter wechseln kann – also das Depot zu einem anderen Broker übertragen lassen kann. Das klingt erstmal gut, aber mich beschäftigt eine ganz konkrete Frage: Was passiert dabei eigentlich mit der Förderhistorie? Ich meine, die staatlichen Zulagen, die bis dahin angesammelt wurden – gehen die beim Übertrag verloren? Werden die mitübertragen? Und was ist mit den steuerlichen Aufzeichnungen, die der alte Broker bis dahin geführt hat?
Ich frage das, weil ich in meinem Alter keine Experimente mehr machen möchte. Fehler bei sowas können ja echte Konsequenzen haben, gerade wenn man nicht mehr so viel Zeit hat, das auszubügeln. Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung dazu, wie der Übertrag ablaufen muss? Und hat jemand schon Erfahrungen mit ähnlichen Vorgängen, zum Beispiel beim Riester, gemacht, die sich übertragen lassen könnten?
Für jeden Hinweis bin ich dankbar. Im Sommer kommt man ja auch mal dazu, solche Themen gründlicher anzugehen.
Mit freundlichem Gruß
Gerhard
Hallo Gerhard,
gute Frage, die ich mir auch schon gestellt hab. Ich hab dazu zwar keinen direkten Gesetzestext parat, aber vom Grundprinzip her sollte beim Altersvorsorgedepot gelten: Der Übertrag ist ein sogenannter "begünstigter Übertrag" – d.h. die Förderung bleibt erhalten, solange das gesamte Depot komplett auf den neuen Anbieter wandert und nicht teilweise ausgezahlt wird. Das war beim Riester schon so geregelt, und dem Vernehmen nach soll das beim neuen Depot ähnlich funktionieren.
Wichtig: Nie nur einen Teil übertragen, immer alles auf einmal. Teilüberträge könnten steuerlich als schädliche Entnahme gewertet werden, zumindest war das beim Riester ein bekanntes Problem.
Die Förderhistorie selbst – also die Aufzeichnungen, wie viel Zulage wann geflossen ist – wird technisch über die Zentralstelle für Altersvorsorgezulagen (ZfA) verwaltet, nicht beim Broker. Der Broker sieht da nur einen Teil. Insofern geht da beim Wechsel eigentlich nichts verloren. Aber ich bin kein Steuerberater, also zur Sicherheit nochmal nachhaken.
Ich hab mich zu ETF-Fragen hier schon mal ausgelassen: 1 ETF reicht doch eigentlich – oder spricht was dagegen? – anderes Thema, aber vielleicht trotzdem interessant.
Ich sehe das ein bisschen anders als die Vorredner, zumindest was die Gelassenheit angeht.
Gerhard, du fragst nach der Förderhistorie – das ist der richtige Instinkt. Als jemand der sich als Freiberufler schon intensiv mit dem Thema beschäftigt hat (dazu hab ich hier im Forum auch schon geschrieben: Freiberufler und Altersvorsorgedepot 2027: Wo fange ich an?), kann ich sagen: Man darf da nicht zu blauäugig rangehen.
Die ZfA-Datenhaltung stimmt grundsätzlich – aber: Fehler passieren. Ich hab von Fällen gehört, wo beim Riester-Übertrag die Zulage des laufenden Jahres beim alten Anbieter hängengeblieben ist und erst nach mehrfachen Nachfragen korrekt zugeordnet wurde. Das ist lösbar, aber nervt.
Mein Rat: Bevor du den Übertrag anstößt, fordere beim alten Broker einmal eine vollständige Förderhistorie als Dokument an. Die müssen dir das auf Anfrage geben. Dann hast du einen Nachweis, falls was schiefläuft. Im Sommer ist eh etwas mehr Zeit, um sowas in Ruhe vorzubereiten – bevor der Jahresendbetrieb wieder losgeht.
Was Markus zum Thema ZfA schreibt, ist korrekt – die zentrale Datenhaltung der Zulagen läuft nicht beim Broker, sondern staatlich. Der Broker ist nur ausführendes Organ, sozusagen.
Ich hab mich im Zusammenhang mit Anbieterwechseln schon etwas intensiver damit beschäftigt, auch im Thread Anbieterwechsel schon vor 2027 möglich – erste Eindrücke gesucht. Dort wurden ähnliche Fragen diskutiert.
Die konkreten Fallstricke beim Übertrag, die ich für realistisch halte:
1. Übertragungsdauer: Rechne mit mehreren Wochen. In dieser Zeit bist du nicht investiert – das kann bei volatilen Märkten schmerzen.
2. Laufende Sparpläne: Die pausieren oft automatisch während des Übertrags. Prüfen, ob du die beim neuen Broker neu anlegen musst.
3. Fristen für Zulagen: Wenn ein Übertrag über einen Jahreswechsel geht, könnte die Zulage für das laufende Jahr in die Schwebe geraten. Am besten Überträge mitten im Jahr abwickeln, nicht im Dezember oder Januar.
4. Steuerliche Dokumente: Der alte Broker stellt eine Jahressteuerbescheinigung aus, aber nur für den Zeitraum bis zum Übertrag. Den Rest macht der neue. Das sollte man beim nächsten Steuercheck im Blick behalten.
Für jemanden in deiner Situation, Gerhard, würde ich sagen: Wechsel ruhig, wenn du gute Gründe hast – aber nicht im Stress und nicht kurz vor Jahresende.
Kurz von mir: Hab beim alten Riester-Übertrag auch gezittert, aber am Ende hat's problemlos geklappt. Solche Vorgänge sind inzwischen relativ standardisiert. Wichtigste Regel: Den alten Vertrag NIE selbst kündigen – immer den neuen Broker den Übertrag anstoßen lassen.