Hallo zusammen, ich bin seit ein paar Jahren freiberuflich als Grafikdesigner tätig und habe bislang nur über Riester gespart – mit mäßigem Erfolg, ehrlich gesagt. Die beitragsproportionale Förderung beim neuen Altersvorsorgedepot klingt für mich vielversprechend, aber ich bin unsicher, ob ich als Selbständiger überhaupt in den Kreis der Geförderten falle.
Meine Fragen: Bekomme ich die Grundzulage wie Angestellte, oder gibt es da Unterschiede? Muss ich irgendwelche Nachweise erbringen über mein Einkommen? Und wie funktioniert das mit der Steuerersparnis – kann ich Beiträge als Betriebsausgaben abziehen oder läuft das über den Sonderausgabenabzug wie bei der Riester?
Ich möchte das ganze System richtig verstehen, bevor Januar 2027 kommt. Wäre super, wenn jemand mit ähnlicher Situation seine Erfahrungen teilt!
Ich hab früher schon zu Steuervorteilen bei Freiberuflern geschrieben – beim neuen Depot ist es ähnlich, aber deutlich simpler. Der Knackpunkt: Du musst die Rente selbst beantragen, nicht dein früherer AG. Die Unterlagen für die ZfA sind überschaubar, und steuerlich solltest du zusammen mit deiner Erklärung alle Positionen transparent halten.
Markus, das ist genau der Punkt, den viele in meiner Position übersehen: Bei der neuen Förderung sind Selbständige tatsächlich anders behandelt als Angestellte. Du bekommst die Grundzulage, wenn du die Mindesteigenleistung erbringst – das ist die gute Nachricht. Was sich aber unterscheidet: Es gibt keine Arbeitgeberzulage für dich, und die Steuerersparnis läuft über den Sonderausgabenabzug, nicht als Betriebsausgabe. Das heißt, deine Einkommenssteuererklärung ist entscheidend. Ich spreche da aus Erfahrung mit meinen alten Riester-Verträgen – die Günstigerprüfung wird dir zeigen, ob Grundzulage oder Steuerabzug besser läuft. Für freiberufler zahlt sich oft der Steuerabzug mehr aus, wenn das Einkommen ordentlich ist. Viel Erfolg beim Aufbau!