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Fördervoraussetzungen: Unterschiede Selbständige vs. Angestellte 2027?

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Tobias B.
Beiträge: 23
Themenstarter
(@t-brinkmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#60]

Hallo zusammen,

ich grübel schon eine Weile über das neue Altersvorsorgedepot nach und komme bei einem Punkt nicht weiter. Konkret geht es mir um die Frage, ob für Selbständige und Angestellte wirklich dieselben Produktregeln gelten – oder ob es da grundsätzliche Unterschiede gibt, die ich als Selbständiger beachten muss.

Bei Riester war das ja damals klar geregelt: ich als Selbständiger war in der Regel gar nicht förderberechtigt, außer über Umwege (z.B. mittelbar über den Ehepartner). Wie ist das beim neuen Depot ab 2027? Darf ich da einfach einzahlen und kriege die staatliche Förderung genauso wie ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter? Oder gelten da andere Einzahlungsgrenzen, andere Fördersätze, andere Produktanforderungen?

Ich frage das auch deshalb, weil ich wissen möchte, ob ich als Selbständiger bei der Produktauswahl innerhalb des Depots irgendwelche Einschränkungen habe, die ein Angestellter nicht hat – oder ob da wirklich alles gleich behandelt wird.

Das Wetter ladet momentan nicht gerade zum Googeln in staubigen PDF-Dokumenten ein, aber ich will das Thema vor dem Herbst verstanden haben, damit ich 2027 direkt starten kann. Bin für jeden Hinweis dankbar, der mich da weiterbringt.


2 Antworten
Markus K.
Beiträge: 24
(@markusb-krieger)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurz zur Ergänzung: Beim Depot selbst – also welche ETFs oder Fonds man nehmen darf – ist mir kein Unterschied zwischen Selbständigen und Angestellten bekannt. Das ist gesetzlich einheitlich geregelt. Wo es aber durchaus variiert, ist die Frage wie viel Förderung am Ende rausspringt, und das hängt eben an der persönlichen Steuersituation und dem Beitrag zur gesetzlichen RV. Da sollte jeder seine eigene Rechnung machen.


Antwort
Kritiker_77
Beiträge: 44
(@kritiker_77)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Die Grundfrage ist berechtigt, und ich hab mich damit auch schon etwas beschäftigt – unter anderem im Zusammenhang mit dem Thema Antragstellung, das ich hier schon mal angesprochen hab: Förderung fürs Altersvorsorgedepot: Antrag und nötige Dokumente?

Nach meinem Verständnis ist beim neuen Altersvorsorgedepot die Förderberechtigung tatsächlich deutlich offener als bei Riester. Selbständige sollen grundsätzlich einzahlungsberechtigt sein, ohne den Umweg über einen pflichtversicherten Ehepartner. Das ist der große Unterschied zur alten Welt.

ALLERDINGS – und das ist der Punkt, den ich noch nicht restlos verstanden habe – kommt es auf den genauen Fördermechanismus an. Die Grundzulage ist soweit ich das lese einkommensunabhängig, aber der steuerliche Abzug läuft über den Sonderausgabenabzug, und da kann es je nach Einkommenssituation und Rentenversicherungspflicht Unterschiede geben. Ich wäre vorsichtig damit, Angestellte und Selbständige komplett gleichzusetzen. Die Produktregeln innerhalb des Depots (was man kaufen darf) dürften aber identisch sein – da macht das Gesetz soweit ich weiß keinen Unterschied.


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