Hallo zusammen,
ich hoffe ihr übersteht alle diese Hitzewelle gerade halbwegs gut – ich sitze hier im Homeoffice und schwitze vor mich hin, aber die Warterei auf 2027 nutze ich zumindest für etwas Sinnvolles 😄
Meine Situation ist etwas komplizierter und ich finde dazu wirklich kaum was Konkretes: Ich bin momentan angestellt, überlege aber parallel eine nebenberufliche Selbständigkeit aufzubauen – und mittelfristig vielleicht komplett in die Selbständigkeit zu wechseln. Das heißt, ich könnte in den ersten Jahren des Depots noch Arbeitnehmerin sein, und später dann nur noch selbständig.
Jetzt frage ich mich: Gelten für das Altersvorsorgedepot eigentlich andere Produktregeln je nachdem ob man gerade angestellt oder selbständig ist? Oder ist das Depot-Produkt selbst völlig neutral und nur die Fördervoraussetzungen und Höchstbeträge unterscheiden sich?
Konkret interessiert mich: Ändert sich irgendetwas an der erlaubten Produktpalette (also welche ETFs, Fonds etc. ich besparen darf), wenn ich meinen Erwerbsstatus wechsle? Oder bleibt das Depot mit denselben Regeln bestehen, egal ob ich Arbeitnehmerin oder Selbständige bin?
Und eine Nebenfrage: Muss ich dem Anbieter aktiv Bescheid geben wenn sich mein Erwerbsstatus ändert, oder ist das für die Produktseite komplett irrelevant?
Danke schon mal für jeden Hinweis!
Sehe ich im Kern genauso wie Thomas. Die Produktregeln im Depot sind für alle gleich – ob Angestellte oder Selbständiger, du kannst dieselben zugelassenen Fonds und ETFs besparen. Den Anbieter musst du über einen Statuswechsel meiner Meinung nach nicht wegen der Produktseite informieren, wohl aber wegen der Förderabwicklung über die ZfA. Das sind zwei verschiedene Baustellen.
Gute Frage, und ich glaube viele Menschen in ähnlichen Übergangs-Situationen fragen sich das auch. Ich hab mich damit im Zuge der Förderantragsthematik auch kurz beschäftigt – hatte dazu ja schon was im Thread Förderung fürs Altersvorsorgedepot: Antrag und nötige Dokumente? geschrieben.
Nach meinem Verständnis ist die Produktseite des Depots tatsächlich weitgehend neutral gegenüber dem Erwerbsstatus. Was sich ändert sind Dinge wie die Förderberechtigung, die maximal förderfähigen Beiträge oder ob und in welcher Höhe du Zulagen bekommst. Die erlaubten Anlageklassen – also welche ETFs, Investmentfonds oder sonstigen zugelassenen Produkte du im Depot halten kannst – hängen nicht daran, ob du angestellt oder selbständig bist. Das ist durch das Altersvorsorgereformgesetz produktseitig einheitlich geregelt.
Was du dem Anbieter gegenüber melden musst: Das betrifft nach meiner Einschätzung vor allem die ZfA-Seite, also wenn sich deine Förderberechtigung ändert. Für die reine Produktauswahl im Depot dürfte das keine Rolle spielen. Aber ich würde das nochmal direkt beim zukünftigen Anbieter erfragen – gerade bei einem Mischstatus (angestellt + nebenberuflich selbständig) kann das komplex werden, was die Förderseite angeht.