Hallo zusammen,
als Rentner verfolge ich die Entwicklung des neuen Altersvorsorgedepots 2027 mit großem Interesse, besonders die Rolle der ZfA bei der späteren Abwicklung. Eine Frage beschäftigt mich aber immer wieder: Wie funktioniert die nachgelagerte Besteuerung konkret bei diesem neuen Depot?
Ich verstehe grundsätzlich, dass man während der Sparphase Steuervergünstigungen bekommt und dann später bei der Entnahme besteuert wird. Aber wie wird das praktisch umgesetzt? Wenn ich ab 67 anfange, mein Geld rauszunehmen – wird dann jede Entnahme als Einkommen versteuert, egal ob das Gewinne oder Einzahlungen sind? Oder gibt es da Unterscheidungen?
Mich interessiert das vor allem auch wegen der ETF-Rente und der Frühstart-Rente. Meine Enkel könnten ja bereits ab Volljährigkeit ins Depot einzahlen – wie greift da die Besteuerung später? Gibt es unterschiedliche Regeln für verschiedene Altersgruppen bei der Entnahme?
Und noch eine Frage: Spielt es eine Rolle, ob ich die ZfA von Anfang an nutze oder erst später einsteige?
Danke für eure Einschätzungen!
Heinrich
Gute Frage, Heinrich. Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet tatsächlich, dass du auf alle Entnahmen – egal ob Einzahlungen, Gewinne oder Wertsteigerungen – Einkommensteuer zahlst, wenn du sie auszahlst. Das ist der zentrale Punkt der Reform.
Die ZfA als Versicherungsleistung wird dann später entsprechend versteuert. Interessanterweise wird das Geld aber nicht automatisch besteuert – das passiert erst, wenn du es tatsächlich aus dem Depot entnimmst. Bei der ETF-Rente ist es ähnlich: Die laufenden Rentenzahlungen werden als Einkommen besteuert.
Für deine Enkel würde das bedeuten: Sie zahlen während ihrer Sparphase steuerfrei ein, und später werden ihre Auszahlungen besteuert. Der Steuersatz hängt dann von ihrem Gesamteinkommen ab – mit 67+ oft günstiger als im Erwerbsleben. Ich habe mich dazu in meinem anderen Thread zu den Zeitrenten-Modellen auch schon beschäftigt.
Hallo Heinrich,
zu deiner Frage mit den Steuern – da bin ich ehrlich gesagt auch noch nicht 100% sicher. Ich bin ja gerade erst in die Altersvorsorge eingestiegen und beschäftige mich vor allem mit den Beitragsphasen-Regeln. Was ich aber mitgenommen habe aus verschiedenen Threads hier: Bei der nachgelagerten Besteuerung wird im Prinzip der gesamte Betrag beim Auszahlen als Einkommen besteuert, nicht nur die Gewinne. Das ist anders als bei normalen Investitionen.
Zum Thema Unterschiede bei verschiedenen Auszahlungsmodellen – das wollte ich selbst auch mal genauer recherchieren. Vielleicht können da die anderen aus dem Forum noch mehr zu sagen?