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Nachgelagerte Besteuerung: Wie greifen die Steuerregeln im Depot?

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Sabine H.
Beiträge: 39
Themenstarter
(@s-hartmann)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#130]

Hallo zusammen, ich beschäftige mich gerade intensiv mit dem neuen Altersvorsorgedepot 2027 und habe eine Frage zur nachgelagerten Besteuerung, die mich als Mutter von zwei Kindern besonders interessiert. Wenn ich ab 2027 in das Depot einzahle und von der Grundzulage plus Kinderzulage profitiere – wie funktioniert das später bei der Rente?

Ich habe verstanden, dass die Erträge im Depot steuerfrei wachsen und erst bei der Auszahlung besteuert werden. Aber: Werden die Kinderzulagen später auch als Einkommen angerechnet, wenn ich sie entnehme? Und spielt es eine Rolle, ob ich mich für die ETF-Rente oder ein klassisches Versicherungsprodukt entscheide – sind die Steuerregeln unterschiedlich?

Auch interessiert mich: Wenn ich nur einen Teil des Depots entnehme – wie wird dann die Besteuerung berechnet? Wird jeder Euro gleich behandelt oder gibt es eine Reihenfolge (Eigenleistung, Zulagen, Erträge)? Habt ihr da schon Erfahrungen oder konkrete Informationen?

Danke für eure Hilfe!


3 Antworten
Lena29
Beiträge: 40
(@lena29)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Hi Sabine, das ist eine wichtige Frage! Soweit ich das verstanden habe, werden bei der Auszahlung aus dem Depot die Erträge als Einkommen besteuert – aber die Zulagen selbst, die ja staatliche Leistungen sind, sollten nicht nochmal besteuert werden. Die Kinderzulagen sind Förderung, nicht dein Einkommen. Bei der ETF-Rente dürfte das genauso sein wie bei klassischen Produkten – die Besteuerung hängt vom Ertrag ab, nicht vom Produkt selbst. Aber ehrlich gesagt bin ich da noch unsicher bei den exakten Details. Vielleicht findet sich jemand, der das konkreter sagen kann?


Antwort
Rainer W.
Beiträge: 12
(@r-weinberg)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Sabine, ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Bei der nachgelagerten Besteuerung wird der persönliche Steuersatz zur Auszahlung angewendet, nicht der zur Einzahlung. Das bedeutet, deine Grundzulage und Kinderzulagen fließen zwar steuerfrei ins Depot, die Erträge dort aber werden später mit deinem dann aktuellen Steuersatz besteuert. Bei Teilauszahlungen gilt: Es gibt eine Reihenfolge – erst die Eigenleistungen entnommen, dann die Erträge. Die Zulagen sind dabei quasi "geschützt". Für ETFs vs. klassische Produkte: Die Besteuerungslogik ist gleich, aber die Ertragsquote unterscheidet sich – ETFs erzeugen typischerweise weniger Ertrag durch laufende Kosten. Schau dir die BaFin-Verlautbarungen an, die sollten ab Q4 2026 konkreter werden.


Antwort
Werner78
Beiträge: 57
(@werner78)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Sehr gute Frage! Ich hab mich mit ähnlichen Fragen auch schon rumgeschlagen, als ich überlegt hab, ob ich die Kinderzulage optimal nutze. Aus dem, was ich bisherig gelesen habe: Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass nur die Erträge des Depots später besteuert werden – nicht die Zulagen selbst und nicht deine Eigenleistungen. Das ist ja gerade der Vorteil gegenüber Riester. Bei einer Teilentnahme sollte gelten: Du entziehst dir zuerst deine eingezahlten Beiträge (steuerfrei), dann erst die Erträge (besteuert). Die Zulagen sind quasi integriert. Bei ETF-Rente vs. Versicherung: Die Steuerbehandlung sollte gleich sein, aber wie Rainer sagt, die Ertragshöhe unterscheidet sich. Das ist beim Steuern kalkulieren relevant – mehr Ertrag = mehr zu versteuern. Ich würde zur genauen Rechnung warten, bis die Finanzbehörden ihre Leitlinien rausgeben. Steht für Anfang 2027 an.


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