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Teilauszahlung im Depot: Verliere ich die Zulage nur auf entnommene Summe?

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Andreas-Richter
Beiträge: 28
Themenstarter
(@andreas-richter)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#134]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich derzeit mit der Förderlogik des neuen Altersvorsorgedepots 2027 und habe eine konzeptionelle Frage, die ich bei meinen Mandanten klären muss.

Angenommen, ein Sparer zahlt regelmäßig in sein AVD ein und erhält die staatliche Grundzulage. Jetzt entnimmt er in der Sparphase aus persönlichen Gründen 5.000 Euro – beispielsweise für eine notwendige Reparatur oder berufliche Umstrukturierung.

Meine Frage: Werden nur auf diese 5.000 Euro die Zulagen rückforderbar, oder greift die Rückforderung deutlich breiter? Gibt es eine zeitliche Komponente – also einen Bezugszeitraum, auf den sich die Kürzung bezieht? Und: Wie ist das steuerlich zu handhaben, wenn die Entnah me in einem Jahr erfolgt, die Zulage aber im Folgejahr fließt?

Ich versuche, für meine Kunden ein Szenario-Modell zu bauen, das realistische Teilentnahmen abbildet, ohne gleich die gesamte Förderstruktur zu gefährden. Hat hier jemand schon konkrete Erfahrungen oder hat sich intensiver mit dem Regelwerk auseinandergesetzt?


1 Antwort
Werner-Hoffmann
Beiträge: 29
(@werner-hoffmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage, Andreas. Nach meinem Verständnis der bisherigen Regelentwürfe sollte die Rückforderung tatsächlich anteilig erfolgen – also nur auf den Betrag und den Förderzeitraum, in den die Entnahme fällt. Nicht pauschal auf alle bisherigen Zulagen. Das macht ja auch ökonomisch Sinn: Wenn du in Monat 6 5.000 Euro entnimmst, aber schon seit Monat 1 Zulage bekommen hast, wäre eine Gesamtrückforderung unverhältnismäßig.

Das Zeitkonstrukt ist allerdings der knifflige Part. Laut aktuellen Entwürfen wird das über Zulagenbescheide geregelt – die Rückforderung bezieht sich auf den Bewilligungszeitraum der betroffenen Zulage. Bei der Grundzulage würde das typically ein Kalenderjahr sein. Eine Entnahme im Juli könnte also den kompletten Zulagenbescheid für dieses Jahr gefährden – da müsste man genauer in die Gesetzesentwürfe schauen.

Für dein Mandanten-Modell würde ich ohnehin empfehlen, Teilentnahmen zu vermeiden, solange die Sparphase läuft. Das Risiko ist einfach noch zu unklar.


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