Hallo zusammen,
ich bin gerade aus einer ca. 3-jährigen beruflichen Auszeit zurück und plane, ab Januar 2027 strukturiert mit dem neuen Altersvorsorgedepot zu starten. Vorher habe ich noch kurz gearbeitet, dann Familienzeit genommen. Jetzt bin ich wieder angestellt.
Meine Frage: Wie wird das bei der Förderung 2027 bewertet? Ich habe gelesen, dass man rentenversicherungspflichtig sein muss. Aber wie sieht es aus mit den Jahren, in denen ich nicht gearbeitet habe? Gelten die als "Versicherungszeiten" und beeinflussen meine Anspruchsberechtigung auf die Grundzulage?
Und noch etwas: Kann ich ab Januar 2027 sofort die volle Grundzulage bekommen, oder gibt es eine Karenzfrist? Ich möchte wirklich keine Förderung liegen lassen, deshalb würde ich auch gerne mit unserem Sparplanrechner durchspielen, wie viel ich monatlich beitragen sollte, um die Zulage optimal zu nutzen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir die genauen Regeln erklären?
Danke vorab!
Hallo Barbara,
als Selbstständiger bin ich da selbst nicht direkt betroffen, aber ich kann dir sagen: Bei Lücken in der Erwerbstätigkeit wird es kompliziert. Die Grundzulage knüpft daran, dass du rentenversicherungspflichtig bist – Auszeiten ohne Erwerbstätigkeit zählen da eher nicht dazu, es sei denn, sie sind abgesichert (Elternzeit z.B.).
Mein Tipp: Sprich vor Jahresende mit der ZfA, nicht erst 2027. So kannst du klären, ob deine Auszeit als versicherte Zeit anerkannt wird. Sonst holst du dir Probleme bei der Abrechnung.
Zum Sparplan: Vertrau nicht blind den Online-Rechnern. Rechne lieber mit deinem aktuellen Netto und dem, was die ZfA wirklich bewilligt – dann hast du Sicherheit.
Hi Barbara,
du solltest da wirklich genau hinschauen. Für die Grundzulage brauchst du in dem Jahr durchgehend Rentenversicherungspflicht. Pausen zählen da eher nicht – es sei denn, sie sind über Mutterschaftsgeld, Elternzeit o.ä. abgedeckt.
Ab 2027 kannst du sofort einen Antrag stellen, wenn du wieder rentenversicherungspflichtig angestellt bist. Keine Karenzfrist. Aber die ZfA wird rückblickend prüfen, ob du in diesem Jahr den ganzen Anspruch erfüllst.
Ich nutze für solche Berechnungen auch gerne die Renditerechner, aber wichtig ist: Rechne erst aus, wie viel Grundzulage dir tatsächlich zusteht, dann planst du die Beitragshöhe. Sonst gibts Frustration.
Interessante Frage! Aus Projektmanagement-Perspektive: Das sind quasi deine "Versicherungslücken" – und die können teuer werden. Die Grundzulage ist nur für Versicherte. Auszeiten ohne Status = kein Anspruch.
Wenn deine Auszeit z.B. Kindererziehung war, ist das abgesichert. Sonst eher nicht. Also: Antrag mit allen Dokumenten, vorher Check bei ZfA.
Die Auszeit ist hier wahrscheinlich das Knackpunkt-Thema. Wenn die nicht versichert war, fällt die Förderung für die Jahre weg.
Zum technischen: 2027 kannst du direkt beantragen, wenn du dann angestellt bist. Aber für 2027 selbst musst du durchgehend versichert sein. Deine Auszeit könnte also bedeuten, dass du für das ganze Jahr keine Grundzulage kriegst – oder nur ab dem Monat, seit du wieder arbeitet.
Mein ehrlicher Rat: Kontakt zur ZfA vor Jahreswechsel. Keine Mail, sondern telefonisch oder persönlich. Die können dir sagen, wie es in deinem Fall läuft.