Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und hoffe, dass hier jemand Erfahrung oder zumindest Halbwissen dazu hat 😅
Ich habe in den letzten Jahren eine lĂ€ngere Auszeit gemacht â aus persönlichen GrĂŒnden, ich war also weder sozialversicherungspflichtig beschĂ€ftigt noch selbstĂ€ndig. Jetzt möchte ich ab 2027 mit dem neuen Geförderten Altersvorsorgedepot wieder einsteigen und endlich was fĂŒr die Rente tun.
Meine Frage dreht sich konkret um die Zentrale Zulagenstelle fĂŒr Altersvermögen, also die ZfA: Wie beurteilt die eigentlich meine Förderberechtigung, wenn ich eine LĂŒcke in der Erwerbsbiografie habe? ZĂ€hlt fĂŒr die Grundzulage nur, dass ich ab 2027 wieder förderberechtigt bin â also zum Beispiel durch eine neue BeschĂ€ftigung â oder schaut die ZfA sich die komplette Erwerbshistorie an und wertet das irgendwie negativ?
Ich habe gelesen, dass die Grundzulage jĂ€hrlich beantragt werden kann bzw. automatisch lĂ€uft, wenn man den Anbieter entsprechend bevollmĂ€chtigt. Aber passiert da irgendwas Automatisches, das mir Probleme machen könnte, weil ich ein paar Jahre nicht eingezahlt oder ĂŒberhaupt kein Vorsorgeprodukt gehabt habe?
Und noch eine Nebenfrage: Gibt es irgendeinen Unterschied, ob ich die Auszeit freiwillig gemacht habe oder ob das Krankheit, Kinderbetreuung o.Ă€. war? Das wĂŒrde mich wirklich interessieren, weil ich dazu nirgendwo klare Infos finde.
Vielen Dank schon mal!
Sabine
Liebe Sabine,
ein interessantes Thema, das du da ansprichst. Ich habe mich zuletzt viel damit beschĂ€ftigt, wie die ZfA FörderansprĂŒche bewertet â allerdings eher aus der Perspektive der Kinderzulage fĂŒr meine Enkelkinder, nicht bei Erwerbsunterbrechungen. Aber ich kann zumindest das teilen, was ich verstanden habe:
Die ZfA bewertet beim neuen Altersvorsorgedepot grundsĂ€tzlich die Förderberechtigung im jeweiligen Beitragsjahr. Das bedeutet: Wenn du 2027 wieder förderberechtigt bist â also z.B. rentenversicherungspflichtig beschĂ€ftigt oder einem gleichgestellten Personenkreis angehörst â dann hast du fĂŒr 2027 Anspruch auf die volle Grundzulage, unabhĂ€ngig davon, was in den Jahren davor war. Eine vergangene LĂŒcke "bestraft" dich nicht rĂŒckwirkend.
Zur Frage, ob der Grund der Auszeit eine Rolle spielt: FĂŒr die Förderberechtigung ab 2027 sollte das keine direkte Auswirkung haben. Relevant ist nur, ob du im jeweiligen Beitragsjahr zum förderberechtigten Personenkreis gehörst.
Mein Tipp: Frag beim gewĂ€hlten Anbieter direkt nach, die mĂŒssen das eigentlich erklĂ€ren können. Und schau mal, ob du den Dauerzulageantrag direkt bei Vertragseröffnung stellst â das vereinfacht vieles. Ich hatte das beim Thema Brokerwechsel auch recherchiert, da spielt die Förderhistorie eine Ă€hnliche Rolle: Geförderte Depotanteile beim Brokerwechsel: Bleibt die Förderhistorie erhalten?
Viele GrĂŒĂe, Gerhard
Kurz und ehrlich: Die ZfA schaut beim neuen Depot auf das aktuelle Beitragsjahr, nicht auf deine Vergangenheit. Was du vorher gemacht oder nicht gemacht hast, ist fĂŒr den Förderanspruch ab 2027 irrelevant â solange du dann förderberechtigt bist.
Was ich aber kritisch anmerken wĂŒrde: Viele gehen davon aus, dass die Grundzulage automatisch und reibungslos lĂ€uft. In der Praxis gibt es bei der ZfA regelmĂ€Ăig Verzögerungen und Korrekturbescheide, gerade in den Anfangsjahren eines neuen Systems. Ich wĂŒrde das also nicht zu optimistisch sehen und die Buchungen im ersten Jahr genau im Blick behalten. Fehler passieren, und die muss man dann selbst nachhaken.
Was Gerhard und die anderen schreiben, deckt sich mit dem was ich bei meiner eigenen Recherche zum Berufseinsteigerbonus rausgefunden hab â die ZfA bewertet immer jahresbezogen. Deine Auszeit davor hat keinen Einfluss auf die Grundzulage ab 2027.
Zum Grund der Auszeit (freiwillig vs. Krankheit/Kinderbetreuung): Das könnte höchstens dann relevant sein, wenn du durch die Auszeit in eine andere Förderkategorie gefallen bist, z.B. weil du als mittelbar Berechtigte ĂŒber einen Partner abgesichert warst. Aber auch das wĂ€re dann eine Frage des jeweiligen Jahres, nicht der Gesamthistorie.
Kurz gesagt: Neu anfangen 2027 ist problemlos möglich, du wirst nicht fĂŒr die LĂŒcke "bestraft". Einfach Depot eröffnen, Dauerzulageantrag stellen, fertig.