Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade intensiv mit den zulassungstechnischen Details für das Altersvorsorgedepot 2027 und bin auf eine Frage gestoßen, die ich in den bisherigen Threads noch nicht wirklich geklärt sehe: Wie funktioniert eigentlich die Zulassung von ETFs im neuen System konkret?
Ich verstehe, dass wir nicht mehr wie bei Riester an bestimmte Versicherungsprodukte gebunden sind – das ist ja einer der großen Vorteile des Depots. Aber gibt es beim AVD 2027 tatsächlich eine offizielle Positivliste von zugelassenen ETFs, oder funktioniert es eher über Ausschlusskriterien (z.B. Rohstoffe, Einzelaktien, Zertifikate)?
Mich interessiert besonders: Sind da auch Schwellen-Länder-ETFs, Small-Cap-Fonds oder thematische ETFs (Erneuerbare, Wasser, etc.) zulässig? Und wer kontrolliert das – die ZfA, der Anbieter oder eher der Depot-Inhaber selbst?
Das ist für die beitragsproportionale Förderung ja durchaus relevant, wenn ich meine Sparquote optimal ausschöpfen möchte. Danke schon mal!
Markus, als ich letztes Jahr von Riester zum neuen System wechseln wollte, hab ich ähnlich überlegt. Ehrlich gesagt: bei meiner Sparrate ist mir das weniger wichtig geworden. Für Selbstständige und Geringverdiener wie mich sind einfache Welt-ETFs völlig ausreichend – und die sind definitiv zulässig. Mit der beitragsproportionalen Förderung fahre ich auch mit einem 70/30-Mix (Industrieländer/Schwellen) am sichersten. Small-Cap würde ich persönlich lassen, zu volatil für die Förderlogik.
Kurz: wahrscheinlich Whitelist, aber noch nicht in Stein gemeißelt.
Ich würde auch noch pragmatisch sagen: Such dir einen Anbieter, der ohnehin eine gute ETF-Auswahl hat und frag denen direkt, welche davon fürs AVD 2027 ready sind. Versicherer sind da tendenziell konservativer, aber auch langsamer mit Updates. Die Neobroker-Plattformen wie Trade Republic oder andere haben da meiner Meinung nach bessere Chancen, schnell zu reagieren und breiter zu denken.
Eine Anmerkung noch zur nachgelagerten Besteuerung: Wenn du thematische ETFs nimmst (z.B. Wasser, Energie), können diese später bei der Auszahlung/Rente zu höherer Steuerlast führen, weil sie oft volatile Einzelgewichte haben und schneller realisierte Gewinne anfallen. Das ist beim Zulagenanspruch ein Punkt, den viele übersehen – nicht nur ob's zulässig ist, sondern auch welche Steuerquoten am Ende rausspringen.