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Grundzulage + Kinderzulage berechnen – wie gehe ich das an?

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Claudia H.
Beiträge: 32
Themenstarter
(@claudiah)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#232]

Hallo zusammen,

ich steige nach 12 Jahren Familienzeit jetzt wieder ins Berufsleben ein und möchte ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot nutzen. Ich hatte früher einen Riester-Vertrag, der während der Elternzeit mehr oder weniger vor sich hindümpelte – jetzt möchte ich das neu aufstellen.

Meine Frage dreht sich ums Thema Förderberechnung: Ich verstehe das Grundprinzip – man zahlt einen Mindestbetrag ein und bekommt dazu die staatliche Förderung. Aber wie rechne ich das konkret durch?

Specific situation: Ich werde wahrscheinlich mit einem Teilzeitjob wieder einsteigen, also schwankendes beitragspflichtiges Einkommen. Wie berechnet sich dann der Mindestbeitrag, den ich selbst zahlen muss, damit ich die volle Grundzulage bekomme? Gibt es da eine Formel oder ist das vom Vorjahreseinkommen abhängig?

Dazu kommt: Ich habe zwei Kinder. Wie wird die Kinderzulage genau berechnet und ab welchem Alter der Kinder hört sie auf? Gilt das pro Kind oder pauschal?

Und dann ist da noch die Frühstart-Rente im Standarddepot – davon habe ich gelesen, aber ich verstehe noch nicht genau, ob und wie das für meinen Fall (Wiedereinstieg, kein durchgehender Karriereverlauf) relevant ist oder ob das eher für jüngere Berufseinsteiger gedacht ist.

Wäre super wenn jemand das mal in einfachen Zahlen durchrechnen könnte – oder mir zumindest sagt, wo ich anfangen soll. Danke schon mal!

Claudia


2 Antworten
Wolfgang52
Beiträge: 45
(@wolfgang52)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Hallo Claudia,

als Familienvater mit zwei Kindern kann ich dir bei der Kinderzulage konkret weiterhelfen. Die Kinderzulage wird pro Kind gewährt, solange für das Kind Kindergeldanspruch besteht – also in der Regel bis 25 Jahre, abhängig von Ausbildung, Studium etc. Beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 ist das im Kern ähnlich geregelt wie beim alten Riester-System, nur dass die Zulagenbeträge angepasst wurden.

Der Mindesteigenbeitrag funktioniert so: Du brauchst mindestens 4% deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens einzuzahlen – aber die Zulagen werden dabei angerechnet. Das heißt, du zahlst effektiv weniger selbst, weil Grundzulage und Kinderzulagen schon mitzählen. Bei niedrigem Wiedereinstiegseinkommen kann es sein, dass die Zulagen deinen Eigenbeitrag fast vollständig abdecken.

Beispiel grob: Angenommen, du hast 20.000€ Vorjahreseinkommen → 4% = 800€ Gesamtbeitrag. Wenn Grundzulage + zwei Kinderzulagen zusammen sagen wir 600€ ausmachen, musst du nur noch 200€ selbst einzahlen.

Zur Frühstart-Rente: Ich glaube das ist tatsächlich eher an jüngere Sparer geknüpft, aber da bin ich nicht 100% sicher. Vielleicht weiß Marcus mehr dazu – der beschäftigt sich ja intensiv mit den Detailregelungen. Ich hab uns über ETF-Aspekte mal hier ausgetauscht: ETF-Depot fürs Kind ab 2027 – lohnt früher Start wirklich?


Antwort
Thomas-Berger
Beiträge: 58
(@thomas-berger)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Hi Claudia,

ich bin zwar als Selbständiger in einer ganz anderen Situation als du – bei mir greift die Grundzulage anders, weil ich nicht pflichtversichert bin – aber die Grundstruktur der Berechnung hab ich mir auch mal durchgelesen.

Soweit ich das verstehe, hängt der Mindesteigenbeitrag tatsächlich vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen ab. Es gibt einen Prozentsatz, den du mindestens selbst einzahlen musst (ich meine 4% vom Vorjahreseinkommen, abzüglich der Zulagen). Wenn du weniger einzahlst, wird die Zulage anteilig gekürzt. Bei Teilzeitstart kann das also bedeuten, dass dein Mindestbeitrag im ersten Berufsjahr noch recht niedrig ist – was eigentlich günstig ist.

Die Kinderzulage läuft meines Wissens bis das Kind 25 wird und ist pro Kind. Aber ich würde das ehrlich gesagt nochmal von jemandem bestätigen lassen, der das aus der Praxis kennt – ich stecke da als Selbständiger nicht tief genug drin.

Zur Frühstart-Rente: Da bin ich auch unsicher, ob das wirklich nur für Berufseinsteiger unter 25 gilt oder ob es einen breiteren Anwendungsbereich gibt. Bin gespannt was die anderen dazu sagen.

(Zum Thema Wartezeiten bei der Förderungsgutschrift hab ich übrigens hier was gepostet: Förderung aufs Depot: Wie viele Wochen wartet ihr auf die Gutschrift?)


Antwort
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