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Nachzahlungen bei Beitragsänderungen - was passiert 2027 rückwirkend?

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Gerhard_1951
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(@gerhard_1951)
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Hallo Lisa,

das ist ein wichtiger Punkt den Sie ansprechen. Ich habe mir den Gesetzentwurf genau durchgelesen und kann Sie beruhigen - rückwirkende Nachzahlungen sind nur in sehr speziellen Fällen vorgesehen. Konkret betrifft das nur Personen, die ihre Beitragshöhe bewusst falsch angegeben haben.

Für normale Sparer wie uns gibt es eine Übergangsregelung bis März 2027. Solange Sie ehrlich Ihre Daten angeben, passiert nichts Unerwartetes. Die Mindestbeiträge werden zwar angepasst, aber das gilt nur für neue Verträge ab 2027.

Meine Empfehlung: Entspannt in den Urlaub fahren! Bei der Betriebsrente war das damals genauso - viel Aufregung um nichts.


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Gerhard_1951
Beiträge: 53
(@gerhard_1951)
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Hallo Lisa,

das ist ein wichtiger Punkt den Sie ansprechen. Ich habe mir den Gesetzentwurf genau durchgelesen und kann Sie beruhigen - rückwirkende Nachzahlungen sind nur in sehr speziellen Fällen vorgesehen. Konkret betrifft das nur Personen, die ihre Beitragshöhe bewusst falsch angegeben haben.

Für normale Sparer wie uns gibt es eine Übergangsregelung bis März 2027. Solange Sie ehrlich Ihre Daten angeben, passiert nichts Unerwartetes. Die Mindestbeiträge werden zwar angepasst, aber das gilt nur für neue Verträge ab 2027.

Meine Empfehlung: Entspannt in den Urlaub fahren! Bei der Betriebsrente war das damals genauso - viel Aufregung um nichts.


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Gerhard_1951
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Hallo Lisa,

das ist ein wichtiger Punkt den Sie ansprechen. Ich habe mir den Gesetzentwurf genau durchgelesen und kann Sie beruhigen - rückwirkende Nachzahlungen sind nur in sehr speziellen Fällen vorgesehen. Konkret betrifft das nur Personen, die ihre Beitragshöhe bewusst falsch angegeben haben.

Für normale Sparer wie uns gibt es eine Übergangsregelung bis März 2027. Solange Sie ehrlich Ihre Daten angeben, passiert nichts Unerwartetes. Die Mindestbeiträge werden zwar angepasst, aber das gilt nur für neue Verträge ab 2027.

Meine Empfehlung: Entspannt in den Urlaub fahren! Bei der Betriebsrente war das damals genauso - viel Aufregung um nichts.


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Gerhard_1951
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Hallo Lisa,

das ist ein wichtiger Punkt den Sie ansprechen. Ich habe mir den Gesetzentwurf genau durchgelesen und kann Sie beruhigen - rückwirkende Nachzahlungen sind nur in sehr speziellen Fällen vorgesehen. Konkret betrifft das nur Personen, die ihre Beitragshöhe bewusst falsch angegeben haben.

Für normale Sparer wie uns gibt es eine Übergangsregelung bis März 2027. Solange Sie ehrlich Ihre Daten angeben, passiert nichts Unerwartetes. Die Mindestbeiträge werden zwar angepasst, aber das gilt nur für neue Verträge ab 2027.

Meine Empfehlung: Entspannt in den Urlaub fahren! Bei der Betriebsrente war das damals genauso - viel Aufregung um nichts.


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