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Depotgebühren + Verwaltungskosten: Was zählt wirklich beim AVD?

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Markus W.
Beiträge: 8
Themenstarter
(@markus_1979)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#145]

Hallo zusammen,

als Versicherungskaufmann beschäftige ich mich intensiv mit der Integration von klassischen Versicherungsprodukten und ETF-Lösungen ins neue Altersvorsorgedepot. Dabei stelle ich mir eine grundsätzliche Frage, die mir bei meinen Kunden immer wieder begegnet:

Bei der Depot-Auswahl lese ich überall von TER-Vergleichen, aber ich merke, dass viele ETF-Anbieter zusätzlich Depotgebühren, Verwaltungsgebühren oder versteckte Transaktionskosten haben. Meine Frage: Wie gewichte ich das richtig gegeneinander? Ein ETF mit 0,12% TER kostet mich bei manchen Brokern insgesamt mehr als ein 0,18%-ETF woanders – wegen der Gebührenstruktur ringsum.

Zum Thema Hybrid-Strategien (klassische Police + ETF-Depot): Welche Kostenstrukturen beim Anbieter sollte ich da besonders im Auge behalten? Gibt es da Unterschiede zwischen den Anbietern, auf die die Standard-Kostenoffenlegung gar nicht hinweist?

Danke für eure Erfahrungen!


1 Antwort
CodeInvestor_87
Beiträge: 52
(@codeinvestor_87)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Gute Beobachtung, Markus. Ich hab das für meine Optimierungsmodelle auch systematisch durchgespielt. Das Problem: Die TER ist nur ein Teil der Story. Hinzu kommen Spread-Kosten beim Ein-/Ausstieg, Gebühren pro Ausführung (manche Broker verlangen je Sparplan-Rate), Custodian-Gebühren (versteckt in der Gesamtkostenquote) und – beim AVD besonders relevant – die Abwicklung der Förderung selbst. Ein Anbieter, der dir die beitragsabhängige Förderung billig berechnet, aber die Depotstrukturierung teuer macht, ist unterm Strich teurer. Ich nutze für den Vergleich ne Effektivkostenrechnung über die volle Laufzeit – nicht nur TER. Bei Hybrid-Modellen: Achte auf Überschussanrechnung bei klassischen Teilen und ob die Depotgebühren davon abhängen. Manche Versicherer koppeln die Depot-Gebühren an die Policensumme – da lohnt sich ne detaillierte Offenlegung nach §17 Abs. 7 Altersvorsorgegesetz. Vielleicht verlinke ich dir später ne Analyse-Vorlage – könnte dir bei der Kundenberatung helfen.


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