Hallo zusammen,
als Steuerfachwirtin beschäftige ich mich intensiv mit der Besteuerungslogik des neuen Altersvorsorgedepots ab 2027. Bei meinen Analysen zur nachgelagerten Besteuerung stelle ich mir eine konkrete Frage, die ich gerne mit euch diskutieren möchte:
Bei der beitragsproportionalen Förderung – wie wirkt sich eigentlich die ETF-Auswahl auf die steuerliche Behandlung aus? Konkret: Wenn ich mehrere ETFs kombiniere (z.B. einen globalen Aktien-ETF + einen Anleihen-ETF + eventuell einen EM-ETF), beeinflusst das die Günstigerprüfung oder die späteren Besteuerungsquoten?
Mir geht es nicht um die klassische Diversifikationsdiskussion, sondern wirklich um die Frage: Ist es aus Steuersicht egal, ob ich einen ETF oder fünf ETFs nehme – oder gibt es versteckte Unterschiede bei der Ermittlung der garantierten Altersrente und damit bei der späteren Versteuerung?
Ich lese überall von "mehr ETFs = bessere Diversifikation", aber ich finde kaum etwas zur steuerlichen Struktur dahinter. Hat jemand da praktische Erfahrungen oder Hinweise?
Danke im Voraus!
Monika, gute Frage! Aus meiner Erfahrung mit den Dokumenten der ZfA heraus würde ich sagen: Bei der Günstigerprüfung zählt am Ende die Gesamtrendite deines Depots – egal ob du das mit 1 oder 10 ETFs erreichst. Die Struktur ist sekundär. Was wichtiger ist: Beobachte die Garantieprodukt-Angebote parallel. Manche Anbieter kombinieren ja mittlerweile auch Garantie mit ETF-Anteil. Da lohnt sich wirklich ein Vergleich der Förderbedingungen. Hast du deinen Thread zur Garantie und Förderung auch mit dem Blick auf mehrere ETFs durchgesprochen?
Kurz und knapp: Die Förderung ist beitragsproportional – da ist egal wie viele ETFs. Wichtiger: Wie oft rebalancierst du? Jeder Umschichtungskauf kostet ja minimal und wirkt sich auf deine Rendite aus. Mit mehreren ETFs verleitet dich das System eher zum ständigen Umschichten. Lieber weniger ETFs, dafür seltener anpassen.