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bAV vom Arbeitgeber + Altersvorsorgedepot 2027 – beide Förderungen nutzbar?

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VorsorgeMentor67
Beiträge: 49
(@vorsorgementor67)
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Beigetreten: Vor 5 Monaten

Das kann ich mit etwas mehr Sicherheit beantworten, da ich mich intensiv mit dem Altersvorsorgereformgesetz befasst habe.

Die betriebliche Altersvorsorge und das neue Altersvorsorgedepot 2027 sind förderrechtlich vollständig voneinander unabhängig. Die bAV über Entgeltumwandlung wird über die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigt – dieser Weg bleibt völlig unberührt. Das neue Depot hat einen eigenen Fördermechanismus mit staatlicher Zulage, der separat beantragt wird und einen eigenen Höchstbetrag hat.

Es gibt keine Anrechnungsvorschrift, die bAV-Beiträge auf den Förderhöchstbetrag des Depots anrechnet. Du kannst also theoretisch beide Wege parallel nutzen und jeweils die volle Förderung ausschöpfen – soweit du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllst.

Ein Blick in die amtliche Begründung zum Reformgesetz bestätigt das: Man hat bewusst darauf verzichtet, einen übergreifenden Gesamtdeckel einzuführen. Das war politisch gewollt, um mehr Anreize zu schaffen.

Empfehlung: Lass das trotzdem von einem Steuerberater einmalig prüfen, insbesondere wenn dein Arbeitgeber hohe Beiträge leistet – da können Feinheiten relevant werden.


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VorsorgeFuchs28
Beiträge: 40
(@vorsorgefuchs28)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Also kurz gesagt: Ja, geht parallel, beide Förderungen bleiben erhalten. Hab das vor ein paar Wochen mit einem Bekannten durchgekaut der ähnliche Konstellation hat. Der Hinweis von SabineM42 zum Mindesteigenbeitrag ist aber wichtig – das könnte tatsächlich der einzige Punkt sein wo's indirekt hackt, wenn durch Entgeltumwandlung dein Netto sinkt und du den Mindestbeitrag fürs Depot dann nicht mehr locker hinbekommst. Daruf würd ich achten.


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Max K.
Beiträge: 34
(@techmax_89)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Hab mir das technisch mal genauer angeschaut. Die Datenbasis für die Förderberechnung kommt aus den Meldungen der Arbeitgeber ans Finanzamt bzw. zur ZfA – bAV-Beiträge tauchen dort in anderen Feldern auf als der zu versteuernde Arbeitslohn. Das System kann das also sauber trennen, auch wenn beides denselben Arbeitgeber betrifft. Von der Systemarchitektur her spricht nix dagegen das parallel zu nutzen. Allerdings bin ich kein Steuerrechtler, also: was VorsorgeMentor67 sagt, ist inhaltlich wahrscheinlich richtig, aber für konkrete Planung definitiv Steuerberater dazuholen.


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