Hallo zusammen,
ice habe jetzt schon mehrmals in verschiedenen Threads gelesen, dass die genauen Regelungen erst noch kommen – aber irgendwann muss das Reformgesetz doch final sein, oder? Es ist ja schon August und der Start rückt näher.
Meine Frage ist konkret: Wie sieht es mit den ZfA-Vorgaben aus? Also wie die zentrale Verwaltungsstelle konkret entscheidet, welche ETFs förderfähig sind, wie die Gebührengrenzen kontrolliert werden, und was passiert, wenn ein Anbieter seine Kostenstruktur ändert?
Auch: Wenn ich jetzt mit meinem Standarddepot-Ansatz rechne – muss ich damit rechnen, dass die Effektivkosten-Obergrenze noch angepasst wird? Oder ist die bereits festgeschrieben?
Und eine Frage an die, die sich noch umsteigen: Gibt es eigentlich schon konkrete Infos, wie die Datenübermittlung von den alten Riester-Anbietern zur ZfA funktioniert? Oder ist das noch völlig offen?
Freue mich über realistische Einschätzungen, nicht nur auf Hoffnungen.
Hey Stefan, genau das beschäftigt mich auch. Ich bin gerade dran, meinen alten Riester-Vertrag zu analysieren, und überall heißt es nur "die ZfA regelt das" – aber konkret? Radio Erevan. In meinem früheren Post habe ich das auch schon gefragt. Mein Eindruck: Die Anbieterkommunikation wird erst Herbst 2026 richtig losgehen. Bis dahin passiert organisatorisch noch was, aber öffentlich kaum Infos. Hoffentlich verkacken sie die technische Integration nicht.
Stefan, gute Frage. Ich habe das auch schon mehrfach überlegt. Soweit ich das verfolgt habe, sind die groben Linien beim Reformgesetz durch, aber die technischen Details – vor allem ZfA-seitig – werden tatsächlich erst in den nächsten Monaten konkretisiert. Die Effektivkosten-Obergrenze (glaube, es sind knapp 1% p.a. beim Standarddepot?) sollte aber fix sein. Bei den Datenübermittlungen Riester→ZfA bin ich mir ehrlich unsicher – da könnten noch organisatorische Lücken klaffen, die erst kurz vor Start geschlossen werden. Spannend bleibt es!