Guten Tag zusammen, ich bin seit fünf Jahren im Ruhestand und beschäftige mich intensiv mit den neuen Regelungen zum Altersvorsorgedepot ab 2027. Mich interessiert besonders: Welche konkreten Kriterien muss ein ETF eigentlich erfüllen, um in das geförderte Depot aufgenommen zu werden?
Ich habe gelesen, dass es da strenge Vorgaben gibt – aber wo genau sind die Grenzen? Geht es um die Zusammensetzung (nur bestimmte Länder/Sektoren?), um die Gebührenstruktur, oder auch um die Art der Replikation? Und was ist mit Ausschlusskriterien – gibt es Branchen oder Unternehmenstypen, die nicht erlaubt sind?
Ich möchte gerne verstehen, nach welchen objektiven Maßstäben die Zulassung funktioniert, bevor ich mein Geld einzahle. Kann mir jemand die Kriterien strukturiert erklären oder auf offizielle Quellen hinweisen?
Hey Wilhelm B., gute Frage! Ich beschäftige mich da auch gerade intensiv mit, weil ich den Berufseinsteigerbonus noch mitnehmen will und da ja nicht viel Zeit bleibt.
Soweit ich das verstanden habe, geht es bei den Kriterien hauptsächlich um die Zusammensetzung und die Kostenstruktur. Die ETFs sollen wohl breiter diversifiziert sein und dürfen nicht zu teuer sein – also hohe Gebühren sind eher problematisch. Es gibt da auch Ausschlüsse bei bestimmten Branchen, aber die Details sind ehrlich gesagt noch nicht 100% klar kommuniziert worden.
Mein Tip: Schau dir die offizielle Depotliste an, die die BaFin rausgeben wird oder schon hat. Dort sind die zugelassenen ETFs aufgelistet. Das ist wahrscheinlich zuverlässiger als hier zu spekulieren. Ich warte auch noch auf klarere Infos, bevor ich mein Geld wirklich verschiebe. Das Formale wird sicher noch präzisiert bis 2027.