Hallo zusammen, ich bin 26 und versuche gerade das neue Altersvorsorgedepot 2027 für mich zu planen. Eine Frage beschäftigt mich aber noch: Wie oft sollte ich mein Depot eigentlich umschichten? Ich habe gelesen, dass man zwischen zeitgesteuert (z.B. halbjährlich) und schwellengesteuert (nur wenn Gewichtung zu sehr abweicht) unterscheiden kann.
Bei meinem geplanten Mix aus ETFs und vielleicht einem kleineren Anleihen-Anteil – welche Strategie macht mehr Sinn? Kostet ständiges Rebalancing nicht auch mehr durch Transaktionsgebühren, oder gleicht sich das durch bessere Risikosteuerung wieder aus? Besonders interessiert mich: Wie interagiert das Ganze mit der beitragsproportionalen Förderung? Wenn ich im Januar 2027 starte und monatlich einzahle, kann ich da überhaupt sinnvoll rebalancen, ohne die Förderung zu gefährden? Hoffe, hier gibt es Leute mit klaren Erfahrungen!
Danke schonmal!
Das ist eine der wichtigsten Fragen für dich als Anfänger, S.Weber25! Hier mein Ansatz: Der beitragsproportionale Aspekt ist tatsächlich entscheidend – deine regelmäßigen Einzahlungen werden proportional zu deinem Gesamtvermögen gefördert. Das bedeutet, dass aktives Rebalancing die Quote nicht beeinflusst, ABER: Achte darauf, dass du nicht ständig verkaufst und wiederanlegst, weil die Spread-Kosten die Netto-Rendite aufzehren. Mein Tipp aus der Praxis: Schwellengesteuert bei 5-7% Abweichung, aber nicht öfter als zweimal pro Jahr. Die Gebühren beim Rebalancing saldieren sich erst nach vielen Jahren mit der besseren Risikosteuerung. Bei dir mit 30 Jahren Laufzeit lohnt sich eine saubere Struktur mehr als Perfektionismus. Meine früheren Erfahrungen zu Rebalancing-Tools findest du hier.
Das ist genau einer der Punkte, die mich am AltZertG skeptisch machen: Die Kostentransparenz beim Rebalancing ist unklar. Manche Anbieter werden dir versteckte Umschichtungsgebühren berechnen, andere nicht. Bevor du eine Strategie festlegst, solltest du SEHR genau in die Gebührenordnung deines späteren Anbieters schauen. Allein das kann den Unterschied zwischen 1% und 1,8% Gesamtkostenquote ausmachen.