Benachrichtigungen
Alles löschen

Betriebsrente beim Jobwechsel: mitnehmen oder lieber auszahlen lassen?

4 Beiträge
4 Benutzer
0 Reactions
19 Ansichten
S.Bergmann
Beiträge: 54
Themenstarter
(@s-bergmann)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten
[#129]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer Entscheidung die mich schon eine Weile beschäftigt. Ich wechsle zum 01. September den Arbeitgeber und habe beim aktuellen Unternehmen seit ca. 8 Jahren eine betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung laufen. Da ist inzwischen ein Guthaben von etwas über 14.000 Euro drin.

Jetzt stellt sich für mich die Frage: Kann ich das überhaupt zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, und wenn ja – lohnt sich das überhaupt? Oder ist eine Auszahlung sinnvoller, auch wenn ich weiß dass da Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen?

Mein neuer Arbeitgeber sagt, er hat eine eigene bAV-Lösung über einen Pensionsfonds. Ob die meinen alten Vertrag einfach so übernehmen können oder ob das zwei getrennte Töpfe bleiben, das weiß ich nicht.

Ich frage mich auch, wie sich das dann später mit dem neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 zusammensetzt – hat jemand da schon drüber nachgedacht wie man bAV und AVD am besten kombiniert?

Im Urlaub nächsten Monat wollte ich das eigentlich in Ruhe durchdenken, aber bevor ich in den Flieger steige wäre ein erster Überblick super.

Danke schon mal!


3 Antworten
Werner K.
Beiträge: 30
(@werner-kstner)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Auszahlen bei dem Betrag? Würd ich keinesfalls machen, das ist bei den Abzügen schlicht Geldverbrennung.


Antwort
L.Weber38
Beiträge: 49
(@l-weber38)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Wie Heinrich oben schreibt stimmt das mit dem §4 BetrAVG, aber ich wollt noch ergänzen: Der neue AG muss die Übertragung nur akzeptieren wenn er selbst eine Direktversicherung oder Pensionskasse nutzt. Bei einem Pensionsfonds (wie bei deinem neuen AG) kann's da Reibungsverluste geben weil die Durchführungswege nicht 1:1 kompatibel sind.

Ich hab das für mich mal mit einem Excel-Tool durchgerechnet – die Differenz zwischen Übertragung und Auszahlung war bei 14.000 Euro Guthaben erschreckend deutlich. Grob geschätzt bleiben nach Steuer und KV/PV-Beitrag vielleicht 9.000–10.000 Euro übrig. Das ist halt ein echter Verlust den man erstmal wieder reinholen muss.

Zur bAV + AVD-Kombination: Da lohnt sich wirklich eine Gesamtschau. Die Förderbeträge im AVD sind ja gedeckelt, und bAV-Beiträge laufen über andere Kanäle (Entgeltumwandlung). Ich würde das nicht vermischen sondern klar trennen und schauen was jeweils mehr bringt. Tools zur Vorbereitung hab ich auch schon im Forum empfohlen, hilft manchmal wirklich weiter.


Antwort
Heinrich_1952
Beiträge: 49
(@heinrich_1952)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Guten Tag,

das ist eine wichtige Frage, und gut dass Sie das rechtzeitig angehen. Ich hab mich vor ein paar Jahren mit ähnlichem Papierkram beschäftigt, allerdings war das damals noch etwas anders geregelt.

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, den Übertragungswert Ihrer Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen – das ist im Betriebsrentengesetz (§ 4 BetrAVG) geregelt. Der neue Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, genau Ihren alten Vertrag weiterzuführen. Er kann den Wert in sein eigenes bAV-System einbringen. Das bedeutet praktisch: zwei Anbieter werden oft zu einem zusammengelegt, aber die Konditionen des neuen Vertrags gelten dann.

Von einer Auszahlung würde ich persönlich abraten, wenn Sie noch viele Jahre bis zur Rente haben. Die Steuer- und SV-Abzüge fressen da wirklich einen erheblichen Teil auf.

Zur Kombination mit dem neuen AVD ab 2027: Ich hab dazu auch schon im Thread Unterlagen sammeln jetzt schon im Sommer - was wird alles benötigt? geschrieben – dort ist auch das Thema bAV-Unterlagen angesprochen worden. Kurz gesagt: bAV und AVD laufen parallel, sind aber steuerlich getrennt zu betrachten.

Fragen Sie beim neuen Arbeitgeber konkret nach den Übertragungsmodalitäten – am besten schriftlich.


Antwort
Teilen: