Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade intensiv mit meiner bestehenden privaten Rentenversicherung und der Frage, ob und wie ich das Kapitalwahlrecht sinnvoll einsetzen kann, wenn es so weit ist. Der Hintergrund: Ich habe die Police seit etwa 12 Jahren laufen und irgendwann werde ich ja entscheiden müssen, ob ich mir das angesparte Kapital auf einen Schlag auszahlen lasse oder doch die monatliche Rente nehme.
Meine Fragen an euch:
- Gibt es Faustregeln, ab welchem Kapitalstand sich die Einmalauszahlung wirklich lohnt?
- Wie plant ihr das steuerlich? Ich glaube bei Verträgen nach 2005 wird ja die Hälfte des Ertrags bei Auszahlung versteuert – aber stimmt das auch, wenn man das Kapital dann selbst anlegt, z.B. ins neue Altersvorsorgedepot ab 2027?
- Kann man das Kapitalwahlrecht eigentlich auch teilweise ausüben, also einen Teil als Einmalbetrag und den Rest als Rente?
Ich frage jetzt schon, weil ich die nächsten Monate – Urlaub über den Sommer ist schon gebucht – nutzen möchte, um meine gesamte Vorsorgestrategie neu zu sortieren. Bevor es im Herbst wieder hektisch wird.
Freue mich über Erfahrungen und sachliche Einschätzungen!
H.Bergmann
Naja, ich würd das Thema nicht überkomplizieren. Entweder der Vertrag ist gut, dann Rente nehmen. Oder er ist mäßig, dann raus mit dem Kapital und selbst anlegen. So simpel ist es natürlich nicht, aber viele verlieren sich hier in Details.
Was mich eher interessiert: Habt ihr Erfahrungen, wie kulant die Versicherer bei sowas sind wenn man kurz vor Rentenbeginn nochmal umschichten will? Das wäre meine eigentliche Frage.
Ich möchte hier nochmal auf den Punkt eingehen, den Monika67 oben angesprochen hat – den Break-even. Das ist tatsächlich der entscheidende Rechenschritt.
Ein konkretes Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn du 100.000 Euro Einmalauszahlung bekommst oder alternativ 380 Euro Rente monatlich, dann erreichst du den Break-even nach etwa 263 Monaten – also gut 21 Jahren. Wirst du also 88 oder älter (bei Rentenbeginn mit 67), lohnt die Rente. Wirst du kürzer, lohnt Kapital.
Dazu kommt: Die laufende Rente wird voll nachgelagert besteuert (Ertragsanteil), der Einmalbetrag nur halb (bei Erfüllung der Voraussetzungen). Das verschiebt den Break-even nochmal zugunsten der Einmalauszahlung.
Ich beschäftige mich schon länger mit Kostenfragen rund um Vorsorgeprodukte und solche Vergleichsrechnungen sind einfach unverzichtbar, bevor man eine Entscheidung trifft. Pauschalantworten helfen da selten weiter.
Frank_78 fragt nach Kulanz kurz vor Rentenbeginn – das ist tatsächlich versichererspezifisch. Manche haben enge Fristen (z.B. 3 Monate vor Beginn schriftlich erklären), andere sind flexibler. Auch hier: nachlesen und schriftlich klären.
Hallo H.Bergmann,
das Thema kenn ich gut, hab mich da selbst reingearbeitet als ich über meine Einzahlungsrhythmen nachgedacht hab (ich hatte damals hier im Thread über monatliche vs. jährliche Einzahlungen mitgemacht).
Zur Steuer: Du hast recht, bei Verträgen nach 2005 gilt das Halbeinkünfteverfahren – also du versteuerst die Hälfte des Ertrags mit deinem persönlichen Steuersatz, wenn du mindestens 62 Jahre alt bist und der Vertrag mind. 12 Jahre gelaufen ist. Das kann je nach Steuersatz trotzdem günstiger sein als laufende Rente voll zu versteuern.
Ob man das Kapitalwahlrecht teilen kann (also Teilauszahlung + Teilrente), hängt wirklich stark vom konkreten Vertrag ab. Manche Anbieter erlauben das, manche nicht. Da würde ich direkt beim Versicherer nachfragen und dir das schriftlich bestätigen lassen – mündliche Aussagen helfen da wenig.
Das mit dem AVD 2027 ist eine gute Idee: Wenn du 2027 Kapital aus der Versicherung ausgezahlt bekommst, könntest du einen Teil in das neue Depot einzahlen. Aber Achtung: die Jahresbeitragsgrenze beim AVD gilt trotzdem. Da lässt sich kein Einmalbetrag unbegrenzt einschleusen.
Ich bin da etwas skeptischer als die Vorposter. Bei meiner eigenen Rentenversicherung hab ich damals intensiv nachgefragt wegen dem Kapitalwahlrecht – und die Antworten vom Versicherer waren alles andere als eindeutig. Die hatten im Vertrag zwar das Wahlrecht drin, aber die genauen Konditionen (welcher Umrechnungsfaktor, Stichtag etc.) waren kaum nachvollziehbar.
Mein Tipp: Lass dir den aktuellen Rentenangebotswert UND den aktuellen Rückkaufswert schriftlich geben und vergleiche. Dann kannst du selbst ausrechnen, wie viele Monate Rente du bräuchtest, um den Einmalbetrag 'einzuholen' – also den Break-even-Punkt. Das hat mir wirklich die Augen geöffnet.
Und zur Steuer nochmal konkret: Das Halbeinkünfteverfahren setzt voraus, dass Auszahlung nach dem 62. Geburtstag erfolgt UND Mindestlaufzeit 12 Jahre. Wenn beides stimmt, gut. Wenn nicht, wird der volle Ertrag besteuert. Das macht bei größeren Beträgen einen erheblichen Unterschied.
Ich plane das gerade auch ganz ähnlich durch – der Sommer ist eigentlich ideal dafür, wenn man mal in Ruhe sitzt und Unterlagen wälzt.