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ETF-Übertrag ins Altersvorsorgedepot: Steuern beim Wechsel?

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Sabine91
Beiträge: 57
Themenstarter
(@sabine91)
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Beigetreten: Vor 5 Monaten
[#131]

Hallo zusammen,

ich plane schon seit einer Weile, mein bestehendes ETF-Depot ab 2027 in ein gefördertes Altersvorsorgedepot zu überführen. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, was beim Übertrag konkret passiert – vor allem steuerlich.

Ich habe aktuell ein paar ETFs bei einer Direktbank liegen, die ich über die letzten Jahre angesammelt habe. Manche davon haben schon ordentliche Kursgewinne. Wenn ich die jetzt in ein Altersvorsorgedepot überführe: Gilt das dann als Verkauf? Oder kann man die Anteile 1:1 rüber buchen ohne dass dabei Steuern anfallen?

Ich hab gelesen dass beim Riester damals ein Wechsel oft mit Verkauf und Neuanlage verbunden war, was halt Abgeltungssteuer auslösen konnte. Hoffe das ist beim neuen Modell anders geregelt, aber ich bin da wirklich unsicher.

Außerdem frage ich mich: Zählen dann Anteile die ich schon seit 2022 oder 2023 halte genauso wie Neukäufe, oder gibt es da irgendwelche Besonderheiten mit den Anschaffungskosten oder der Haltedauer?

Bin gerade mitten in der Urlaubsplanung für den Sommer, aber das Thema lässt mich nicht los 😄 Würde mich über Erfahrungen oder Einschätzungen sehr freuen, auch wenn wir das neue Depot ja noch gar nicht nutzen können – aber vorbereiten schadet ja nicht.

Danke schon mal!
Sabine


1 Antwort
Stefan-Kraus
Beiträge: 33
(@stefan-kraus)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Gute Frage, das beschäftigt mich auch. Nach aktuellem Stand des Altersvorsorgereformgesetzes ist ein steuerfreier In-Kind-Übertrag von bestehenden ETF-Anteilen ins Altersvorsorgedepot leider nicht vorgesehen. Das heißt im Klartext: Deine bisherigen Anteile müsstest du erst verkaufen, dabei fallen dann ggf. Abgeltungssteuer plus Soli auf die realisierten Gewinne an, und anschließend legst du das Kapital neu im Altersvorsorgedepot an. Die Förderung greift dann ab dem Moment der Einzahlung ins neue Depot – aber der Steuerhieb beim Verkauf bleibt dir nicht erspart, wenn Gewinne drinstecken.

Das ist tatsächlich ein Punkt, den viele unterschätzen. Ich hab mich damit auch schon auseinandergesetzt, als ich im Thread zu Depot eröffnen: Online-Anbieter oder Hausbank wählen? geschrieben hab – da ging es zwar um was anderes, aber das Thema Altbestände kam da auch kurz auf.

Mein Tipp: Wenn du Anteile mit hohen stillen Gewinnen hast, lohnt es sich zu rechnen ob der Fördereffekt den einmaligen Steuerabzug langfristig überkompensiert. Bei längeren Ansparphasen ist das meist ja der Fall, aber das hängt sehr von deiner individuellen Situation ab. Im Zweifel Steuerberater fragen, gerade bei größeren Beträgen.


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