Hallo zusammen,
ich plane gerade, meine Rücklagen für das Altersvorsorgedepot 2027 zwischenzuparken und schaue mich nach geeigneten Tagesgeldkonten um. Dabei bin ich auf mehrere Angebote von Banken gestoßen, die zwar in Deutschland aktiv sind, aber ihren Sitz im EU-Ausland haben – zum Beispiel in Litauen, Estland oder Malta.
Jetzt frage ich mich: Wie genau funktioniert die Einlagensicherung in solchen Fällen? Ich weiß, dass es in Deutschland die gesetzliche Sicherung bis 100.000 Euro gibt, aber greift das auch bei diesen EU-Auslandsbanken genauso? Oder gelten da andere Regelungen, vielleicht über das Herkunftsland der Bank?
Und noch eine Anschlussfrage: Macht es für die Einlagensicherung einen Unterschied, ob ich das Geld auf einem Tagesgeldkonto oder einem klassischen Sparbuch liege habe? Oder ist das aus Sicht der Sicherung dasselbe?
Ich will das alles verstehen, bevor ich mich festlege – zumal ich ja ab 2027 möglichst reibungslos ins neue Depot starten möchte und das Übergangsgeld gut aufgehoben sein soll. Im Sommer läuft man ja eher in Gelddinge rein, wenn man Urlaub plant und mal Zahlen im Kopf hat.
Vielen Dank schon mal!
Marcus
Das ist eine Frage, die ich mir selbst vor einigen Jahren auch gestellt habe – damals noch in einem anderen Zusammenhang, aber das Prinzip ist dasselbe.
Zur Einlagensicherung bei EU-Auslandsbanken: Innerhalb der EU gilt die sogenannte Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), die in allen Mitgliedsstaaten einen gesetzlichen Schutz von mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank vorschreibt. Das bedeutet, dass auch eine litauische oder maltesische Bank, die in Deutschland Tagesgeldkonten anbietet, grundsätzlich an diese Regelung gebunden ist – allerdings über das Sicherungssystem des jeweiligen Herkunftslandes. Im Ernstfall würde also zum Beispiel die litauische Einlagensicherungsbehörde zuständig sein, nicht die deutsche.
Ob das in der Praxis genauso reibungslos abläuft wie bei deutschen Banken, da hab ich ehrlich gesagt meine Zweifel. Der gesetzliche Rahmen ist gleich, aber die praktische Abwicklung im Insolvenzfall könnte langwieriger sein. Das sollte man im Kopf behalten.
Zum Unterschied Tagesgeld vs. Sparbuch: Aus Sicht der Einlagensicherung werden beide Produkte in der Regel gleich behandelt – es zählt das Gesamtguthaben bei der jeweiligen Bank, nicht die Kontoart. Wenn du also Tagesgeld und Sparbuch bei derselben Bank hast, werden die Beträge zusammengerechnet.
Ich hab dazu übrigens auch schon im Thread zu digitalen Tools zur Vorbereitung geschrieben – dort wurde kurz erwähnt, dass manche Vergleichsportale inzwischen auch den Sicherungsrahmen der jeweiligen Bank anzeigen. Kann helfen, um schnell einen Überblick zu bekommen.