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Abgeltungsteuer auf Tagesgeld-Erträge: Wie rechne ich richtig ab?

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Wilhelm B.
Beiträge: 6
Themenstarter
(@wilhelmbauer)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#384]

Guten Tag zusammen,

ice bin seit fünf Jahren Rentner und beschäftige mich intensiv mit den neuen Regelungen des Altersvorsorgedepots 2027. Eine Frage beschäftigt mich aber schon jetzt im September, und ich finde dazu nirgends klare Informationen:

Wie genau funktioniert die Abgeltungsteuer auf Tagesgeld-Zinsen in meiner aktuellen Situation? Muss ich die Steuern selbst an den Staat abführen oder macht das die Bank automatisch? Und gibt es da Unterschiede zwischen regulärem Tagesgeld und dem Tagesgeld, das ich später im AVD 2027 nutzen werde?

Mich interessiert besonders die praktische Seite: Bekomme ich die Zinsen brutto ausgezahlt und zahle dann selbst, oder wird es direkt bei der Auszahlung abgezogen? Muss ich als Rentner mit kleinerer Rente überhaupt Steuern auf Tagesgeld-Zinsen zahlen, wenn ich unter dem Grundfreibetrag liege?

Außerdem: Ändert sich etwas an der Besteuerung, wenn das Tagesgeld später Teil meines Altersvorsorgedepots ist? Die ETF-Regelungen beim AVD sind mir relativ klar, aber bei den sicheren Instrumenten bin ich noch etwas unsicher.

Danke für eure Erfahrungen!


1 Antwort
Markus F.
Beiträge: 0
(@etf-optimizer28)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hallo Wilhelm,

da gebe ich dir völlig recht – die Steuerbehandlung wird oft undurchsichtig erklärt. Die Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch ab, du bekommst also Netto ausgezahlt. Es sind 26,375% auf die Kapitalerträge (inkl. Solidaritätszuschlag), wenn du nicht freigestellt hast.

Als Rentner mit kleinerem Einkommen kannst du aber einen Freistellungsauftrag erteilen – bis 801 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Wenn deine Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, holst du dir die Steuer über die Steuererklärung zurück.

Beim AVD 2027 ändert sich das Prinzip nicht – Tagesgeld wird genauso besteuert wie außerhalb des Depots. Es gibt keine Steuervorteile durch die Depot-Struktur selbst. Anders bei ETFs mit Thesaurierung, da greift die Vorabpauschale, aber das ist ein anderes Thema.

Mein Tipp: Freistellungsauftrag beantragen, wenn du unter dem Freibetrag bleibst. Spart dir Verwaltungsaufwand.


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