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Grundbucheintrag, Gebäudeversicherung, Grundsteuer – was kam noch dazu?

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Heinrich67
Beiträge: 60
Themenstarter
(@heinrich67)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten
[#130]

Hallo zusammen,

ich bin Heinrich, 67 Jahre, seit ein paar Jahren Rentner und überlege, ob ich meiner Tochter beim Kauf einer Eigentumswohnung finanziell unter die Arme greifen soll. Sie ist jetzt ernsthaft am Suchen und hat einen Kaufpreis von ca. 280.000 Euro im Visier.

Was mich beschäftigt: Wir haben damals in den 90ern unser Haus gekauft und ich erinnere mich noch gut, wie uns die ganzen "kleinen" Posten nach dem Kauf fast aus den Socken gehauen haben. Der Grundbucheintrag, die erste Gebäudeversicherung, die Grundsteuer fürs erste Jahr, die Ummeldung, der Schlüsseldienst weil die Vorbesitzer Schlösser nicht übergeben haben – das summierte sich erschreckend schnell.

Jetzt frage ich mich: Hat sich da in den letzten Jahren etwas verändert? Welche Posten werden heute erfahrungsgemäß noch unterschätzt, die NICHT zur klassischen Grunderwerbsteuer + Notar + Makler-Rechnung gehören? Also wirklich die kleinen, unerwarteten Dinge danach.

Meine Tochter plant gerade ihren Urlaub für diesen Sommer, aber ich möchte sie vorher noch auf mögliche Kostenfallen hinweisen, bevor sie im Herbst einen Kaufvertrag unterschreibt. Vielleicht haben einige von euch frische Erfahrungen aus eigenen Käufen? Würde mich über konkrete Beispiele freuen, nicht nur die üblichen Schätzwerte aus irgendwelchen Ratgebern.

Danke schon mal!


2 Antworten
Markus K.
Beiträge: 44
(@vorsorgeprofi47)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurz und direkt: Die Wohngebäudeversicherung muss ab Eigentumsübergang laufen, nicht erst ab Einzug. Wer das vergisst, hat im schlimmsten Fall einen Tag ohne Deckung. Klingt banal, passiert aber öfter als man denkt.


Antwort
Werner K.
Beiträge: 30
(@werner-kstner)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Da sprichst du was Wichtiges an, Heinrich. Ich hab mich letztens in einem anderen Zusammenhang auch mit Kostenplanung beschäftigt – beim Sparplan-Thema geht es ja ähnlich darum, keine Posten zu vergessen (hatte da was dazu geschrieben).

Bei einer ETW speziell kommen nach meiner Erfahrung vor allem diese Dinge unerwartet:

Erstens das Hausgeld-Thema: Wenn die Tochter die Wohnung kauft, zahlt sie ab Übergang Hausgeld an die WEG. Das fällt im ersten Monat oft doppelt an, weil der Vorbesitzer seinen Anteil nicht immer sauber abgerechnet hat. Dann die Instandhaltungsrücklage – der Anteil, der im Kaufpreis steckt, gehört rechtlich der Gemeinschaft, nicht ihr. Das Geld ist also weg und nicht anrechenbar.

Zweitens: Wohnungsübergabe-Protokoll. Wenn Mängel nicht schriftlich festgehalten wurden, ist Nachforderung schwierig. Ein ordentlicher Anwalt für die Durchsicht des Kaufvertrags kostet 300-600 Euro extra – lohnt sich aber.

Drittens, und das vergessen viele: Der erste Nebenkostenausgleich vom Vorjahr kommt oft erst Monate nach Einzug und kann je nach Abrechnungszeitraum empfindlich treffen.


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