Ich bin grundsätzlich eher auf der Depotseite unterwegs als bei klassischen Policen, aber die Frage nach dem Kapitalwahlrecht ist ja auch für die Überleitung ins neue AVD 2027 interessant.
Ein Aspekt den ich noch nicht gelesen hab: Wenn du das Kapital auszahlst und dann ins AVD einzahlen willst, beachte wirklich die Fördergrenzen. Die jährliche Einzahlungsgrenze für das AVD wird ja begrenzt sein – eine Einmalzahlung von z.B. 80.000 Euro in einem Jahr komplett förderwürdig einzubringen, wird nicht klappen. Du könntest das Geld zwar unversteuert selbst anlegen (ETF-Depot), aber die AVD-Förderung kriegst du halt nur auf den förderfähigen Anteil.
Vom steuerlich-strategischen Standpunkt kann es sinn machen, das Kapital schon ein, zwei Jahre VOR Rentenbeginn zu entnehmen (wenn vertraglich möglich), um dann gestaffelt in die neue Förderstruktur einzuzahlen. Hab ich bei einem anderen Thread zu Anbieterstrategien auch schon kurz angesprochen.
Aber das sollte ein Steuerberater konkret durchrechnen – das ist zu individuell für pauschale Forentipps.
Kurz und direkt: Die Faustformel, die ich kenne, ist dass sich Einmalauszahlung eher lohnt, wenn du eine hohe Lebenserwartung in Frage stellst oder wenn du das Kapital selbst besser anlegen kannst als der Versicherer die Rente berechnet. Die Rentenversicherer rechnen ihre Sterbetafeln ziemlich konservativ – d.h. du müsstest sehr alt werden, damit die Rente sich gegenüber dem Einmalbetrag rechnet.
Ich hab mich bei Kosten und Renditevergleichen schon öfter durch Zahlen gewühlt (u.a. im Kosten-Thread hier) und mein Fazit: Versicherer haben da einen strukturellen Vorteil beim Marketing, aber nicht unbedingt bei der tatsächlichen Rendite.
Was die Teilausübung angeht: Ja, manche Verträge haben das explizit drin, nennt sich manchmal auch 'Teilkapitalisierung'. Aber das steht im Kleingedruckten. Unbedingt nachlesen oder nachfragen.