Dem kann ich mich größtenteils anschließen. Ich hab beim Thema monatliche vs. jährliche Einzahlung auch schon festgestellt, dass man als Sparer wirklich selbst aktiv bleiben muss, gerade was die Kostenbeobachtung angeht.
Was mich an deiner Frage beschäftigt, Werner: Selbst wenn die BaFin Verstöße feststellt, dauert es ja bis so ein Verfahren abgeschlossen ist. Bis dahin hat der Sparer unter Umständen jahrelang zu hohe Kosten bezahlt. Ein Rückforderungsrecht rückwirkend wäre wichtig, aber ob das gesetzlich klar geregelt ist, weiß ich auch nicht sicher.
Ich würde auf jeden Fall empfehlen, sich jetzt schon eine Art persönliche Kostencheckliste zu erstellen – mit allen Gebührenarten, die laut Gesetz unter den Deckel fallen – und die einmal jährlich mit dem Depotauszug abzugleichen. Klingt aufwendig, aber besser als böse Überraschungen nach zehn Jahren.
Ich hab mich mit dem Thema auch ein bisschen beschäftigt, hauptsächlich wegen der technischen Umsetzung. Die Zertifizierungspflicht der Anbieter ist meines Wissens der zentrale Mechanismus – ohne gültige Zertifizierung keine Förderung. Das bedeutet: Der Anreiz für Anbieter, die Kostenobergrenze einzuhalten, ist die Förderungsfähigkeit des Produkts selbst. Wer zu teuer ist, fliegt raus aus dem System.
Ob das in der Praxis lückenlos funktioniert, wird man erst 2027 sehen. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass die Digitalisierung der Meldepflichten hier hilft – wenn Anbieter Kostendaten automatisch an eine Stelle übermitteln müssen, ist Missbrauch schwerer zu verstecken als bei papierbasierten Systemen früher.
Kurz und knapp: Die Förderungsfähigkeit ist an die Zertifizierung geknüpft, und die Zertifizierung setzt die Kosteneinhaltung voraus. Insofern hat der Gesetzgeber schon einen Mechanismus eingebaut – ob er in der Praxis greift, ist halt die andere Frage.