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Jobwechsel im Sommer 2026 – bleibt die Grundzulage erhalten?

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Depot-Pro28
Beiträge: 60
Themenstarter
(@depot-pro28)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten
[#51]

Moin zusammen, ich bin gerade in der Situation, dass ich einen neuen Job annehme und zwischen Juli und September 2026 eine kurze Auszeit habe – voraussichtlich 6-8 Wochen. Das ist natürlich suboptimal, aber die neue Stelle passt einfach besser zu meinen Zielen.

Meine Frage: Wie wirkt sich das konkret auf die Grundzulage aus, wenn ich ab 01.01.2027 mit dem neuen Altersvorsorgedepot starten möchte? Die 50 Cent pro Euro sind für mich als Normalverdiener ja ein wichtiger Effektivkostenfaktor – und wenn ich während der Auszeit keine Beiträge zahlen kann, zählt das dann trotzdem zur "durchgehenden Sparquote" oder wie das heißt?

Und noch eine zweite Frage: Wenn ich in 2026 noch schnell alte Riester-Sparquoten hatte – müssen die irgendwie auf das neue Depot übertragen werden, oder ist das komplett unabhängig? Ich möchte einfach nicht versehentlich etwas zu verlieren.


3 Antworten
Thomas B.
Beiträge: 18
(@t-bergmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Fokus auf die Effektivkostenrechnung: Die 50 Cent Grundzulage funktionieren prospektiv – sprich, 2027 rechnen sie auf deine eingezahlten Beiträge im neuen Depot. Ausfallzeiten 2026 spielen da keine Rolle, weil das Depot erst 01.01.2027 existiert. Allerdings: Wenn du 2027 selbst eine längere Auszeit nimmst, wirkt sich das auf die **jährliche** Förderquote aus. Du zahlst weniger ein = weniger Zulagen. Das ist beim Effektivkostenvergleich wichtig einzurechnen.

Zum alten Riester-Bestand: Kein Transfer möglich, aber wichtig für deine Gesamtplanung. Lass den laufen, solange die Kosten dort nicht zu hoch sind.


Antwort
Heinz B.
Beiträge: 15
(@h-bergmann65)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Depot-Pro28, aus meinen Recherchen zur neuen Reform heraus würde ich sagen: Die Grundzulage ist tatsächlich an die Einzahlung in 2027 gekoppelt. Aber eine 6-8 Wochen-Auszeit in 2026 sollte dich nicht beeinflussen, weil die Förderung ja erst ab Januar 2027 startet. Was mich mehr interessieren würde: Zählt eine Auszeit 2027 nach dem Start irgendwie negativ? Das war ja bei Riester teilweise kompliziert. Zum Riester selbst: Ich würde den laufen lassen und parallel neu anfangen – viel komplizierter wird's ja nicht.


Antwort
Sarah K.
Beiträge: 48
(@vorsorgeneuling)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Hi Depot-Pro28, gute Frage. Ich beschäftige mich auch erst seit kurzem damit und bin selbst noch nicht 100% sicher, aber soweit ich das verstanden habe, ist die Grundzulage 2027 an deine Beitragszahlung gekoppelt – wenn du in der Auszeit 2026 nicht zahlst, entfällt für diesen Zeitraum die Förderung. Das klingt logisch, oder? Aber ab 2027 startet ja alles von vorne, da sollte es dann wieder laufen. Und zum Riester: Das ist ja ein ganz anderes Produkt, da sollte es keine automatische Übertragung geben. Aber lass mich da gerne von den erfahreneren Leuten korrigieren.


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